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ARBÖ: Kostensenkung bei Besitzstörungsklagen

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In den vergangenen Jahren haben die Fälle von Besitzstörungsklagen immer mehr zugenommen. Viele ARBÖ-Mitglieder wandten sich an den Mobilitätsklub und berichteten von teils horrenden Forderungen, die mitunter einige hundert Euro ausmachten. In vielen Fällen wurde das Grundstück nur geringfügig zum Wenden befahren oder kurzfristig angehalten. „Die Forderungen erschienen oftmals exorbitant hoch. Die Möglichkeiten, dagegen rechtlich vorzugehen, waren bislang jedoch äußerst begrenzt. Vor allem die Kosten waren dabei ein wirkliches Problem“, erklärt Johann Kopinits, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung.

Mit Anfang des Jahres trat eine neue Regelung in Kraft, die Abhilfe schaffen soll, wie Kopinits ausführt: „Die Bemessungsgrundlage beträgt im Besitzstörungsverfahren mit Kraftfahrzeugen nur mehr 40 Euro für Anwaltskosten und 70 Euro für die Gerichtsgebühr. Damit sind die Kosten inklusive Halterauskunft und weiterer Gebühren mit rund 200 Euro gedeckelt. Dieser Betrag liegt deutlich unter den bisherigen Forderungen, die bis zu 500 Euro betragen konnten. Diese Einschränkung gilt jedoch nur in Fällen, wenn die Forderung bei Gericht nicht bestritten oder sofort anerkannt wird. Im Bestreitungsfalle bleibt das Kostenrisiko wie bisher bestehen.“

Der ARBÖ informiert nun gemeinsam mit dem ÖAMTC, VKI, AK, WKO und der Rechtsanwaltskammer in einer Informationsoffensive über die Neuerungen und Möglichkeiten seine Mitglieder. Betroffene finden auf www.arboe.at oder bei der ARBÖ-Rechtsberatung alle Informationen zu der neuen Regelung. „Die neue Gebührenregelung war längst überfällig und ist eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen das unfaire Abzocken“, schließt Kopinits ab.

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