Parlament: TOP im Nationalrat am 21. Jänner 2026
Der Nationalrat wird in seiner ersten Plenarsitzung im Jahr 2026 unter anderem über mehr Schulautonomie bei Deutschförderklassen und den verpflichteten Besuch der Sommerschule für Schülerinnen und Schüler mit geringen Deutschkenntnissen beraten. Außerdem könnten Gesetzesvorlagen aus dem Finanz- und Justizbereich auf die Tagesordnung kommen. Dabei geht es etwa um die rückwirkende Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen und von Feiertagsarbeitsentgelt, die Verhinderung von „Greenwashing“ bei der Emission „grüner Anleihen“ und die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialaspekten in Unternehmensberichten. Zudem wollen die Koalitionsparteien eine Lotterie für Kassenbelege mit Gewinnen bis zu 250.000 Ꞓ einführen, um Konsumentinnen und Konsumenten zu motivieren, Rechnungen zu verlangen. Voraussetzung für die Beratung dieser Gesetzesvorhaben im Plenum ist allerdings, dass der Justizausschuss bzw. der Finanzausschuss ihre Beratungen darüber zeitgerecht abschließen. Sie werden am Tag vor der Nationalratssitzung, am 20. Jänner, zusammentreten.
Aktuelle Stunde
Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, in der die SPÖ unter dem Titel „Maßnahmen bei Mieten, Lebensmitteln und Strompreisen – so bekämpfen wir die Teuerung“ unter anderem über die von der Regierung angekündigte Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel diskutieren will.
Mehr Schulautonomie bei Deutschförderung und verpflichtende Sommerschule
Anschließend stehen Bildungsthemen zur Debatte. Um die Deutschkenntnisse von außerordentlichen Schülerinnen und Schülern zu verbessern, sollen diese gesetzlich dazu verpflichtet werden, die in den letzten beiden Ferienwochen angebotene „Sommerschule“ zu besuchen. Der Bildungsausschuss sprach sich dafür mit den Stimmen aller Fraktionen außer der FPÖ aus. Die Neuerung ist Teil einer Sammelnovelle, die neben der verpflichtenden Sommerschule auch eine Reihe weiterer Gesetzesänderungen im Schulbereich bringt. So soll es etwa auch mehr Schulautonomie im Bereich der Deutschförderung und bei Lehrplänen geben. Anstelle der verpflichtenden Förderung in separaten Klassen bzw. Gruppen bei der Deutschförderung werden auch schulautonome Modelle zum Deutschlernen im Klassenverband ermöglicht. Bildungsminister Christoph Wiederkehr sieht die Maßnahmen als Teil des Bestrebens, die Vermittlung von Deutschkenntnissen zu optimieren und den Schulen mehr Autonomie zu geben.
Aus organisatorischen Gründen soll die Verpflichtung außerordentlicher Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an der Sommerschule mit Sprachförderung in Deutsch in zwei Stufen eingeführt werden, erläuterte Wiederkehr im Bildungsausschuss. Im Sommer 2026 gelte die Verpflichtung nur für Schülerinnen und Schüler der Deutschförderklassen. Ab dem Sommer 2027 sollen auch Schülerinnen und Schüler in Deutschförderkursen verpflichtend an der Sommerschule teilnehmen.
Flexiblerer Mitteleinsatz zum Ausbau ganztägiger Schulformen
Ebenfalls mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen empfiehlt der Bildungsausschuss eine Novelle zum Bildungsinvestitionsgesetz, die den Abruf von Fördermitteln für ganztägige Schulformen erleichtern soll. Vorgesehen ist die Erhöhung von im Gesetz genannten Beträgen zum Ausgleich der Inflation sowie eine Erleichterung hinsichtlich der Übertragbarkeit der Gelder in nachfolgende Kalenderjahre. Dies soll eine höhere Mittelausschöpfung durch die Bundesländer zur Finanzierung des Ausbaus und Bestandes ganztägiger Schulformen bewirken.
Mit der Novelle des Bildungsinvestitionsgesetzes schaffe man eine flexible Übergangslösung für die Länder und ermögliche gezielte Investitionen in den Ausbau von ganztägigen Betreuungsangeboten, betonte Bildungsminister Wiederkehr im Ausschuss. Man sichere damit den quantitativen Ausbau ganztägiger Schulformen, sichere den Bestand des bisherigen Angebots, sichere Investitionen in schulische Angebote und gebe den Ländern finanzielle Planungssicherheit. Der nächste Schritt soll ihm zufolge dann ein Finanzierungsmodell sein, das leichter umzusetzen sei. Die FPÖ meldete allerdings Vorbehalte an und stimmte gegen die Gesetzesnovelle.
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Der Justizausschuss könnte eine Regierungsvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ins Plenum schicken. Er tritt am Tag vor der Nationalratssitzung zu Beratungen zusammen. Die Regierungsvorlage war bis 13. Jänner einer Ausschussbegutachtung unterzogen worden. Die geltenden EU-Regelungen seien in der Zwischenzeit durch das sogenannte „Omnibus-Paket“ der EU teilweise wieder zurückgenommen worden, mit dem Ziel, Unternehmen zu entlasten und Nachhaltigkeit zu steigern, hatte Justizministerin Sporrer dazu im letzten Justizausschuss erörtert. Man müsse nun einem doppeltem Anspruch gerecht werden, zumal die EU-Vorgaben bereits im Vorjahr umgesetzt werden hätten sollen und nunmehr durch ein Vertragsverletzungsverfahren Strafzahlungen drohten.
Mit der Regierungsvorlage soll der Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erweitert und durch verbindliche Standards an EU-Regelungen angepasst werden. Dabei geht es etwa um Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Nachhaltigkeitsberichterstattung soll demnach der gleiche Stellenwert wie der Finanzberichterstattung zukommen. Weiters soll in diesem Bereich die Unterschrift, beispielsweise des Jahresabschlusses, durch eine technologieneutrale Form der Verifizierung abgelöst werden. Mit dem im Paket enthaltenen Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz sollen unter anderem auch Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von Drittlandunternehmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterworfen werden, die ihren Sitz in Österreich haben und auf konsolidierter Basis mehr als 150 Mio. Ꞓ Umsatzerlöse in der Union erzielen.
Darüber hinaus sollen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Beratung für bzw. Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung berechtigt und ihre Fachprüfungen adaptiert werden. Prinzipiell sollen in Österreich auch unabhängige Erbringer von Prüfungsleistungen die Prüfung vornehmen können, so die Erläuterungen. Dazu bedürfe es allerdings zunächst gesetzlicher Regelungen zur Gleichwertigkeit mit den Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern. Erforderlich sind außerdem eine Umsetzung im Bereich der Finanzmarktlegistik in einer Reihe weiterer Gesetze.
Zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung liegt dem Justizausschuss überdies ein Gesetzesantrag der Grünen vor: Er greift jenen Ministerialentwurf auf, den Grünen-Abgeordnete Alma Zadić seinerzeit als Justizministerin in Begutachtung geschickt hat.
Steuerfreie Überstundenzuschläge, Feiertagsarbeit
Auch in Bezug auf verschiedene Gesetzesvorlagen aus dem Finanzbereich fehlt noch das grüne Licht des zuständigen Ausschusses. Sie können nur auf die Tagesordnung der Plenarsitzung gesetzt werden, wenn der Finanzausschuss seine ebenfalls für 20. Jänner anberaumten Beratungen zeitgerecht abschließt. Das betrifft etwa eine von ÖVP, SPÖ und NEOS beantragte Novelle zum Einkommensteuergesetz, die insbesondere jenen Beschäftigten zugutekommen soll, die viele Überstunden leisten bzw. an Feiertagen arbeiten müssen. Demnach ist vorgesehen, die Anzahl der begünstigten Überstunden nicht abrupt, sondern schrittweise wieder von 18 auf 10 zu senken und heuer – rückwirkend mit 1. Jänner – Zuschläge für bis zu 15 Überstunden im Monat und bis zu einer Höhe von 170 Ꞓ steuerfrei zu belassen. Erst im Jahr 2027 soll die Anzahl dann wieder auf den alten Wert (10 Überstunden bis maximal 120 Ꞓ) sinken. Gleichzeitig wollen die Koalitionsparteien Feiertagsarbeitsentgelt bis zu einer Höhe von 400 Ꞓ steuerfrei stellen. Eine weitere Änderung betrifft die Umwandlung sogenannter „Phantom Shares“ in eine Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung: Sie soll nun bis Ende 2026 möglich sein, ohne dass Steuern anfallen.
Lotterie für Kassenbelege
Zum sogenannten „Beleglotteriegesetz“ hat der Finanzausschuss ein Begutachtungsverfahren durchgeführt, wobei die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen am 13. Jänner endete. Insgesamt langten im Parlament bis zum Freitag 34 Stellungnahmen ein, sie könnten noch Änderungen bewirken.
Der von den drei Koalitionsparteien vorgelegte Gesetzentwurf sieht jedenfalls vor, jedes Monat 100 Gewinne in der Höhe von jeweils 2.500 Ꞓ unter jenen Personen zu verlosen, die beim Finanzministerium Kassenbelege eingereicht haben. Damit sollen Konsumentinnen und Konsumenten dazu bewogen werden, beim Bezahlen eine Rechnung zu verlangen. Zweimal im Jahr wären überdies Bonusziehungen mit zwei Gewinnen von jeweils 250.000 Ꞓ möglich. Damit könnten über die „Beleglotterie“ pro Jahr bis zu 4 Mio. Ꞓ ausgespielt werden. Teilnahmeberechtigt sind laut Entwurf alle Personen über 18 Jahre mit Hauptwohnsitz in Österreich, wobei die Belege den Anforderungen der Registrierkassensicherheitsverordnung entsprechen müssen und die Einreichung nur elektronisch – etwa über die FinanzOnline-App – möglich sein soll. Das Gesetz soll im Oktober 2026 in Kraft treten und befristet bis Ende 2029 gelten.
Finanzmarktsammelgesetz
Das von Finanzminister Markus Marterbauer vorgelegte „Finanzmarktsammelgesetz“ hat die Umsetzung verschiedener EU-Vorgaben zum Inhalt und umfasst insgesamt 22 Gesetzesnovellen und ein neues Gesetz. Dabei geht es etwa darum, durch einheitliche Standards und Transparenzregeln für die Emission „grüner Anleihen“ das Vertrauen der Investoren zu stärken und „Greenwashing“ zu verhindern. Als zuständige österreichische Aufsichtsbehörde im Sinne der entsprechenden EU-Verordnung soll die Finanzmarktaufsicht mit umfassenden Aufsichts-, Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen ausgestattet werden.
Weitere Punkte der Sammelnovelle betreffen den leichteren Zugang zu vorhandenen finanziellen und nichtfinanziellen Informationen von Unternehmen durch ein gemeinsames europäisches Zugangsportal für einschlägige Unternehmensdaten (European Single Access Point, ESAP), mehr Flexibilität bei Kreditvergabekapazitäten im Sinne von Basel III sowie die Sicherstellung der Finanzierung der Finanzmarktaufsicht durch höhere Kostenobergrenzen für Banken und Versicherungen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass Banken ihren Kunden Echtzeitüberweisungen in Euro zu gleichen Konditionen anbieten wie SEPA-Zahlungen. Insgesamt ist es das Ziel des Finanzmarktsammelgesetzes, die Transparenz, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Finanzplatzes zu erhöhen.
KIM-Verordnung, Signa-Pleite, Kfz-Steuer
Von Seiten der Opposition liegen dem Finanzausschuss unter anderem Entschließungsanträge zur Vergabe von Wohnbaukrediten, zur Signa-Pleite, zur Kfz-Steuer für E-Autos und zur Besteuerung von pflanzlicher Milch vor. Es ist aber ungewiss, ob sie ins Plenum kommen. Das gilt auch für die Forderung der Grünen, aus „fossilen Exportförderungen“ auszusteigen und einen jährlichen Bericht über das Ausmaß der jeweiligen „Steuerlücke“ zu erstellen.
Verbesserungen beim Kinderschutz
Mit einem Entschließungsantrag zum Thema Kinderschutz wollen die Koalitionsparteien die Regierung in ihrem Vorhaben bestärken, die Schutzmechanismen für Kinder und Jugendliche weiterzuentwickeln. Familienministerin Claudia Bauer soll demnach in Zusammenarbeit mit Fachexpertinnen und Fachexperten allfällige Lücken beim Kinderschutz aufspüren und im Rahmen der budgetären Möglichkeiten so rasch wie möglich beseitigen. Zwar sei in den vergangenen Jahren auf diesem Gebiet viel getan worden, man müsse aber auf neue Gefahren wie „Social Grooming“ reagieren und Kindern und Jugendlichen Werkzeuge für einen sicheren Umgang mit ihrer Umwelt in die Hand geben, wird der im Familienausschuss einstimmig angenommene Antrag unter anderem begründet.
Konkret ist den Abgeordneten etwa die Unterstützung von Vereinen und Einrichtungen bei der Erstellung qualitativ-hochwertiger Kinderschutzkonzepte, die Ausrollung flächendeckender Kinderschutzworkshops in Kindergärten und Schulen, eine stärkere Verankerung von Kinderschutz in den Ausbildungen einschlägiger Berufsgruppen, der Ausbau der Kapazitäten im Kampf gegen Kindesmissbrauch und der Ausbau von Präventionsarbeit ein Anliegen. Ebenso gehören die Evaluierung der gesetzlichen Bestimmungen zu Tätigkeitsverboten, eine verbesserte Begleitung von Opfern in therapeutischer und finanzieller Hinsicht und die Prüfung neuer Bundeskompetenzen zum umfangreichen Forderungskatalog.
Keine Staatsbürgerschaft für anerkannte Flüchtlinge
Wenig Chancen auf Erfolg dürfte ein Entschließungsantrag der FPÖ haben, der darauf abzielt, anerkannten Flüchtlingen den Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft erheblich zu erschweren. Asyl sei Schutz auf Zeit, daher sei es ein Systemfehler, wenn Asylberechtigte nach zehnjährigem Aufenthalt in Österreich die Staatsbürgerschaft beantragen könnten, argumentieren die Freiheitlichen. Für den Antrag gab es im Innenausschuss allerdings keine Mehrheit, alle anderen Fraktionen stimmten dagegen. Anwerberinnen und Anwerber für die österreichische Staatsbürgerschaft müssten strenge Kriterien wie ein gewisses Einkommen oder Deutschkenntnisse erfüllen, hielt die ÖVP der FPÖ im Ausschuss entgegen.
Vollständiger Asylstopp
Ein weiteres Anliegen ist der FPÖ ein vollständiger „Asylstopp“. Wer „illegal“ nach Österreich einreist, soll demnach umgehend zurückgeschoben werden, unabhängig davon, ob er um Asyl ansucht oder nicht. Da Österreich ausschließlich von sicheren Drittstaaten umgeben sei, bestehe keine Notwendigkeit, in Österreich einen Asylantrag zu stellen, begründen die Antragsteller ihren Gesetzesantrag. Gestellte Asylanträge sollten in diesem Sinn als nicht eingebracht gelten. Ergänzend dazu fordern die Freiheitlichen eine konsequente Sicherung der Landesgrenzen, um illegale Migration und Schlepperei effektiv zu unterbinden. Österreich müsse die Kontrolle über seine Grenzen und das Asylsystem unverzüglich und vollständig wiedererlangen, heißt es dazu.
Auch für diese beiden Anträge ist allerdings keine Mehrheit absehbar: Österreich müsse sich als Rechtsstaat an internationale Regelungen halten, machten die anderen Parteien bei den Ausschussberatungen unter anderem geltend. Der „harte Kurs“ in der Migrationspolitik werde aber fortgeführt, bekräftigte die ÖVP.
Damit über ihre Anliegen eine Diskussion im Plenum des Nationalrats stattfindet, haben die Freiheitlichen auf eine spezielle Bestimmung der Geschäftsordnung zurückgegriffen. Demnach ist der zuständige Ausschuss verpflichtet, innerhalb eines Jahres einen Bericht über das Ergebnis seiner Beratungen vorzulegen, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin und weitere vier Abgeordnete das wünschen, wobei die Zahl solcher Verlangen zahlenmäßig begrenzt ist. Mit dieser Bestimmung kann eine wiederholte bzw. dauerhafte Vertagung von Gesetzes- bzw. Entschließungsanträgen unterbunden werden.
„Ethical Hacking“
Mit breiter Mehrheit angenommen hat der Innenausschuss einen Entschließungsantrag der Grünen zum Thema „Ethical Hacking“. Dabei geht es um das gezielte und verantwortungsvolle Testen von IT-Systemen, um Sicherheitslücken aufzudecken, bevor Kriminelle sie ausnutzen können.Zum einen fordern die Abgeordneten die Erarbeitung eines praxisorientierten Leitfadens, um klare Kriterien und Verfahrensweisen für „Ethical Hacking“ zu definieren. Dieser Leitfaden soll verantwortungsvollen Hackerinnen und Hackern Orientierung bieten. Zum anderen sollen die straf- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen evaluiert und gegebenenfalls überarbeitet werden, um zu verhindern, dass offengelegte Sicherheitslücken wegen drohender strafrechtlicher Ermittlungen nicht gemeldet werden. Das gezielte und verantwortungsvolle Testen von IT-Systemen zur Aufdeckung von Sicherheitslücken ohne ausdrücklichen Auftrag der betreffenden Institution sei derzeit eine rechtliche Grauzone, die geklärt werden müsse, hatten die Grünen ihre Initiative begründet. Sie erwarten sich von den Maßnahmen eine höhere IT-Sicherheit. Im Innenausschuss gegen den Entschließungsantrag stimmte die FPÖ: Sie befürchtet Missbrauch.
Auflösung der Bundesstelle für Sektenfragen
Beendet wird der Sitzungstag mit der Ersten Lesung eines FPÖ-Antrags, der auf eine Auflösung der Bundesstelle für Sektenfragen abzielt. Das 1998 beschlossene Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen soll demnach außer Kraft gesetzt werden. Die Sektenstelle habe ihren ursprünglichen Auftrag, vor bestimmten Gruppierungen zu warnen, schon lange über Bord geworfen und richte ihren Fokus zunehmend darauf, unbequeme Meinungen oder Weltanschauungen zu diskreditieren, begründen die Freiheitlichen ihre Initiative. So warne die Sektenstelle inzwischen etwa auch vor Verschwörungstheorien und beobachte Einzelpersonen in sozialen Netzwerken. Auch sind der FPÖ zufolge „freie und regierungskritische Medien“ wiederholt als Teil eines verschwörungstheoretischen Umfelds „diffamiert“ worden.
Nach der Ersten Lesung wird der Antrag dem Familienausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen.(Schluss TOP im Nationalrat) gs/mbu
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