Karner gedenkt Opfern der NS-Euthanasie im Landesklinikum Mauer
Am 18. Jänner 1940 begann im oberösterreichischen Schloss Hartheim die systematische Ermordung von körperlich oder psychisch kranken Menschen im Rahmen der NS-Euthanasie. 86 Jahre später fand am 18. Jänner 2026 aus diesem Anlass eine Gedenkveranstaltung im niederösterreichischen Landesklinikum Mauer statt, das während der NS-Zeit als „Heil- und Pflegeanstalt Mauer-Öhling“ zu einem zentralen Ort der NS-Medizinverbrechen wurde.
„Wir gedenken heute den 2.848 ermordeten Patientinnen und Patienten des Klinikum Mauer, den Schwächsten in unserer Gesellschaft. Ihre Geschichten wurden lange Zeit verdrängt, verleugnet und vergessen. Diese Heil- und Pflegeanstalt war für sie ein Ort der Hoffnung; ein Ort, an dem sie Schutz, Fürsorge und medizinische Hilfe erwarteten. Stattdessen wurden sie unter dem Deckmantel medizinischer Behandlung ausgegrenzt, deportiert und ermordet“, sagte Innenminister Gerhard Karner in seiner Gedenkansprache. „Die hier verübten Verbrechen mahnen uns, wachsam zu sein. Sie fordern uns auf, für eine Gesellschaft einzustehen, in der jedes Leben gleich viel wert ist“.
Im Zuge der Gedenkzeremonie, an der neben Innenminister Gerhard Karner auch der niederösterreichische Landesrat Anton Kasser in Vertretung von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner, Bischof Alois Schwarz und weitere Ehrengäste und Würdenträger teilnahmen, wurde eine Gedenktafel für elf in Mauer ermordete Kriegsgefangene aus der Sowjetunion, Polen, Serbien, Frankreich und Italien enthüllt. Ihre Gräber befinden sich ebenso wie jene von rund 1.100 unmittelbar am Klinikgelände bestatteten Opfer der NS-Euthanasie am Anstaltsfriedhof, der aktuell vom Innenministerium gemeinsam mit dem Land Niederösterreich im Zuge der bevorstehenden Niederösterreichischen Landesausstellung 2026 „Wenn die Welt Kopf steht – Mensch.Psyche.Gesundheit“ zeithistorisch kontextualisiert und somit das Schicksal der ermordeten Menschen sichtbar gemacht wird.
Über lange Zeit waren die Opfer der NS-Euthanasie in der Öffentlichkeit weitgehend vergessen. Erst im vergangenen Jahr wurden durch das für die Kriegs- und Opfergräberfürsorge zuständige Innenministerium bei archäologischen Arbeiten rund um Schloss Hartheim ein rund 450 Quadratmeter großes Aschefeld aus kremierten sterblichen Überresten der NS-Tötungsanstalt Hartheim entdeckt. Dieses Opfergrab steht nun unter dem Schutz der Kriegsgräberfürsorgegesetze und wird zu einem würdigen Erinnerungsort weiterentwickelt.
„Gedenkarbeit ist auch Zukunftsarbeit, gerade in einer Zeit, in der Demokratie und Rechtsstaat in Frage gestellt werden“, ergänzte Innenminister Gerhard Karner.
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