Österreichischer Alpenverein begrüßt Höchstgerichts-Entscheidung: UVP-Pflicht für Ausbaupläne am Pitztaler Gletscher bestätigt
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat als letzte Instanz im Fall „Pitztal” entschieden, dass die Bauvorhaben im Gletscherskigebiet UVP-pflichtig sind. Damit bestätigt er das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom Juni 2025, bei dem die Projektbetreiber im letzten Jahr eine Beschwerde eingereicht hatten. Der VwGH begründet die Entscheidung damit, dass der Karlesferner als eigenständiger und als vom Mittelbergferner getrennter Gletscher zu betrachten sei. Da der Karlesferner bisher nicht erschlossen ist, sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) klar durchzuführen. Zielsetzung des Gesetzgebers hinsichtlich Gletscherskigebiete sei der Schutz von Gletschern und hochalpinen Regionen.
„Dieses Urteil ist ein starkes Zeichen für den Umweltschutz: Es bestätigt die Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichts, dass bei Eingriffen im hochalpinen Raum und in Gletscher höchste Prüfstandards gelten müssen. Gerade dort, wo Natur und die Landschaft besonders verletzlich sind, braucht es klare Leitplanken“, sagt Wolfgang Schnabl, Präsident des Österreichischen Alpenvereins.
„Die UVP-Pflicht ist auch deshalb wichtig, weil der Alpenverein als anerkannte Umweltorganisation damit in einem allfälligen Verfahren beteiligt ist. So können wir unsere Expertise einbringen und zum Schutz des vergletscherten Hochgebirges beitragen“, sagt Liliana Dagostin, Leiterin der Abteilung Raumplanung und Naturschutz des Österreichischen Alpenvereins. „Denn letztlich geht es bei den Ausbauplänen nicht um Anpassungen innerhalb des Skigebiets, sondern um die erstmalige schitechnische Erschließung bisher unberührter Gletscher.“
Warnung vor Aushöhlung des Gletscherschutzes
Der Österreichische Alpenverein setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Gletscherflächen, inklusive Vorfelder und Moränen vor neuen technischen Erschließungen geschützt werden. Er fordert die Tiroler Landesregierung erneut auf, die irreführend als „Gletscherschutzverordnung“ bezeichnete Rechtsgrundlage aus dem Jahre 2006 aufzuheben, weil erst diese den Weg für die umstrittenen Erschließungen im Pitztal und im Kaunertal gebahnt hat. Die Politik ist in der Pflicht den Wert der alpinen Naturräume, und vor allem der Gletschervorfelder, endlich anzuerkennen und die Gebiete unter Schutz zu stellen. Denn was für die Gletscher im Pitztal gilt, gilt umso mehr für den Gepatschferner im Kaunertal.
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