WKÖ-Danninger: Omnibus-Paket war nötig, um Bürokratie einzudämmen
Heute, Dienstag, wurde im Europäischen Parlament in Straßburg das sogenannte Omnibus-I-Paket beschlossen. Dadurch werden die Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) und die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) für Unternehmen vereinfacht.
Damit ist ein Schritt zur Entbürokratisierung gelungen, der im Interesse der heimischen Betriebe absolut notwendig war, betont Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Die Lieferketten-Richtlinie und die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung werden nunmehr auf Betriebe beschränkt, die personell und finanziell die nötigen Ressourcen haben, um so komplexe Vorgaben umzusetzen. Das war das Mindeste, um international konkurrenzfähig zu bleiben.“
Unverhältnismäßige Vorgaben bei Lieferketten
Besonders problematisch wären Bestimmungen gewesen, die Unternehmen zur Kontrolle der gesamten Lieferkette verpflichtet hätten. „Das wäre eine völlig überschießende Vorgabe gewesen, die praktisch nicht umsetzbar ist“, sagt Danninger. Die Einschränkung dieser Sorgfaltspflichten auf jene Bereiche, in denen tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen am wahrscheinlichsten sind, erspart den heimischen Betrieben enorm viel Bürokratie.
Schutz für KMU
Klein- und Mittelbetriebe wurden schon in den vergangenen Jahren mit kaum bewältigbaren bürokratischen Anfragen und Dokumentationspflichten (etwa zu Arbeitsbedingungen und CO₂-Emissionen) konfrontiert, obwohl sie gar nicht unter die beiden Richtlinien fallen. Es ist erfreulich, dass Klein- und Mittelbetriebe in Zukunft wirksam vor diesem sogenannten „Trickle-down-Effekt“ geschützt werden.
Klimaplan-Pflicht rechtlich bedenklich
Unumgänglich war auch der Entfall des „Klimatransformationsplans“. Mit diesem hätten Unternehmen verpflichtet werden sollen, ihr Geschäftsmodell auf die Zielvorgaben des Übereinkommens von Paris auszurichten: Ein sachlich und rechtlich verfehltes Vorgehen, denn damit wären Verpflichtungen, die Staaten auferlegt sind, faktisch auf die Betriebe umgewälzt worden.
Ein Schönheitsfehler bleibt: Bei Verstößen gegen die Lieferketten-Richtlinie können weiterhin Strafen von bis zu 3 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes ausgesprochen werden.
Kein Gold-Plating in Österreich
„Im Bürokratie-Abbaupaket hat die österreichische Regierung dem Gold-Plating, also der Übererfüllung von EU-Vorgaben, eine Absage erteilt. Dabei wurde ausdrücklich festgehalten, dass die Umsetzung in nationales Recht ohne überbordende Informationspflichten erfolgt – das werden wir auch einmahnen“, so Danninger abschließend. (PWK546/HSP)
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