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WKÖ-Denk: „Hitzeschutzverordnung untergräbt den Bürokratie-Abbau“

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Das Gewerbe und Handwerk beurteilt die Hitzeschutzverordnung, die in der Vorwoche beschlossen wurde, kritisch. „Das ist eine unnötige Verordnung“, sagt Manfred Denk, Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Es gibt bereits jetzt Regeln mit umfassenden Verpflichtungen. Mit der Verordnung wird es lediglich um ein Vielfaches bürokratischer. In der Praxis heißt das: Formulare, Formulare, Formulare – das konterkariert die angekündigten Entbürokratisierungsbemühungen.“

Schon jetzt verpflichte das Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) die Unternehmen dazu, klimabedingte Gefahren zu evaluieren, geeignete Schutzmaßnahmen und eine entsprechende Rangfolge festzulegen. Dies ermögliche allerdings eine gewisse Flexibilität für eine praxisgerechte und branchenspezifische Umsetzung.

Die Hitzeschutzverordnung verpflichtet Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer im Freien arbeiten, zu umfassenden Gefährdungsbeurteilungen. Sobald eine Hitzewarnung der Stufe 2 (ab 30°C) ausgerufen wird, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Die WKÖ wird Mitgliedsbetriebe zwar mit Musterevaluierungen bestmöglich unterstützen, der bürokratische Aufwand bleibt aber bestehen.

„Solche starren, branchenübergreifenden Vorgaben gehen an der Realität vorbei und sind für viele Betriebe nicht praktikabel“, so Denk: „In der Praxis schaffen es die Arbeitgeber und ihre Beschäftigten schon jetzt, gemeinsam geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen. Diese in den Betrieben gelebte Verantwortung wird jedoch durch detailverliebte Regulierung verdrängt statt unterstützt.“

Der Verwaltungsaufwand treffe Betriebe genau in arbeitsintensiven Phasen und schaffe Rechtsunsicherheit ohne Mehrwert für den Arbeitnehmerschutz. Umso mehr müsse jetzt, wie im Entwurf der Hitzeschutz-Verordnung verankert und im Bürokratieabbaupaket versprochen, der Grundsatz „Beraten statt Strafen“ konsequent Anwendung finden, fordert Denk. (PWK544/HSP)

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