Dienstrechtsnovelle bringt wesentliche Verbesserungen für Umweltpädagoginnen und Umweltpädagogen
Eine im Nationalrat beschlossene Änderung des Dienstrechts für Lehreinnen und Lehrer ermöglicht eine reguläre Anstellung für Umweltpädagoginnen und -pädagogen an allen mittleren und höheren Schulen. Das bringt für Absolventinnen und Absolventen des Bachelor- und Masterstudiums „Green Transformation – Umweltberatung und Bildung“ an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik (HAUP) vor allem finanzielle Vorteile.
Die europaweit einzigartige Ausbildung für Umweltpädagogik wird bereits seit 2008 an der HAUP angeboten. Absolventinnen und Absolventen sind laut Hochschulgesetz dazu qualifiziert Fächer im naturwissenschaftlichen Bereich zu unterrichten. Mit dem Abschluss des Bachelor- und Masterstudiums wird die Lehrberechtigung für alle berufsbildenden mittleren und höheren Schulen erteilt. Im Dienstrecht des pädagogischen Diensts war eine diesbezügliche Regelung allerdings bisher nicht verankert. Das hatte zur Folge, dass eine Anstellung der Absolventinnen und Absolventen der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik nur per Sondervertrag – und daher mit entsprechenden Gehaltsabstrichen – möglich war. Diese Lücke wurde nun durch den Nationalrat geschlossen.
„Die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik bildet bestens qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen für die Bereiche Klima, Energie und Naturvermittlung aus. Diese Themen Kindern und Jugendlichen verständlich zu vermitteln, ist heute wichtiger denn je. Die dienstrechtliche Gleichstellung der Absolventinnen und Absolventen der HAUP mit anderen Pädagoginnen und Pädagogen ist daher auch ein wichtiger Schritt für die Verankerung der Nachhaltigkeit im Bildungsbereich“, betont Umweltminister Norbert Totschnig.
Die vom Nationalrat beschlossene Regelung besagt, dass bei einer Verwendung an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen in Unterrichtsgegenständen des naturwissenschaftlichen Fachbereichs die dem Unterrichtsgegenstand entsprechende Lehrbefähigung auch durch den Erwerb eines Bachelor- und Masterstudiums im Fachbereich Naturwissenschaften (Umwelt) der Hochschule für Agar- und Umweltpädagogik nachgewiesen werden kann. „Ich freue mich, dass es jetzt für unsere Absolventinnen und Absolventen eine allgemeine dienstrechtliche Regelung gibt. Das ist ein Erfolg für die jahrelange Vorreiterrolle der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik im Bereich Umweltbildung. Die Gesetzesänderung ist ein Ergebnis der guten Zusammenarbeit von Landwirtschafts- und Umweltministerium, Bildungsministerium und der ÖH der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik“, so Thomas Haase, der Rektor der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik.
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