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Effizienzsteigerung durch Digitalisierung: Bundesregierung setzt auf Modernisierung im Bundesdienst

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Die Arbeit als Bundesregierung steht unter dem klaren Zielbild: „Sanieren, Reformieren und Wachsen“. Ein zentraler Bestandteil dieses Pfades ist ein leistungsfähiger und effizienter Bundesdienst, der durch den gezielten Einsatz moderner Technologien, insbesondere Künstlicher Intelligenz (KI), sowie Prozessoptimierung seine Aufgaben künftig noch wirkungsvoller und effizienter erfüllen kann.

Die Bundesregierung stellt mit dem neuen Beschluss wichtige Weichen für eine moderne, leistungsfähige und bürgernahe Verwaltung. Im Zentrum stehen gezielte Digitalisierungsmaßnahmen, ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen sowie ein klar strukturierter Einsparungspfad im allgemeinen Verwaltungsdienst.

„In den kommenden 13 Jahren gehen 44 Prozent der Bundesbediensteten in Pension. Bis 2030 werden wir 6 Prozent des Verwaltungsdienstes nicht nachbesetzen. Um diese Lücke zu schließen, setzen wir auf das Motto: Einsparungen durch Digitalisierung, nicht an Digitalisierung. Vor allem durch Künstliche Intelligenz wollen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlasten. Gleichzeitig modernisieren wir die Verwaltung – ohne dabei sicherheitsrelevante Bereiche oder besonders schutzbedürftige Gruppen zu beeinträchtigen. Insgesamt ergibt sich durch die neue Regelung ein Einsparungspotential von 540 Mio. Euro bis 2030, danach jährlich von rund 250 Mio. Euro – 20 Prozent davon fließen in die Digitalisierung“, betont Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll.

Staatssekretärin Michaela Schmidt: „Ein funktionierendes Gemeinwesen braucht eine leistungsfähige Verwaltung. So stark und schlagkräftig wie nötig, aber auch so effizient und budgetschonend wie möglich. Daher nutzen wir technische Innovationen für eine maßvolle Reduktion der Zahl der Bundesbediensteten – mit Mut, aber auch mit Augenmaß. Ausgenommen bleiben natürlich Bildung, Sicherheit und Justiz.“

Klubobmann Yannick Shetty: „Wir haben versprochen, dass wir im System sparen und wir sparen jetzt im System. Durch die Nicht-Nachbesetzung bei Pensionierungen sparen wir in den nächsten vier Jahren 540 Mio. Euro ein – ohne Qualitätsverlust in den so wichtigen Bereichen wie Bildung, Justiz oder Polizei. Besonders wichtig ist uns auch, dass sich die Regierung mit dem Beschluss dazu bekennt, Postenbesetzungen im öffentlichen Dienst künftig nach objektiven Auswahlverfahren vorzunehmen, die unabhängigen Elemente in Besetzungskommissionen zu stärken und die Einstiegstests für Bewerberinnen und Bewerber in der Bundesverwaltung weiterzuentwickeln – damit in Zukunft sichergestellt ist, dass bei Postenbesetzungen zählt, was man kann, und nicht, wen man kennt.“

Die Kernpunkte des Ministerratsvortrags sind wie folgt:

Strategische Personalplanung & Einsparpfad
Durch natürliche Abgänge – insbesondere Pensionierungen – soll der allgemeine Verwaltungsdienst bis 2029 um rund 6 % reduziert werden. Dies entspricht einem Wert von rund 2.600 VBÄ (Vollbeschäftigungsäquivalent). Das entspricht in etwa der Einsparung jeder zweiten Pensionierung basierend auf der Pensionsprognose für den Verwaltungsdienst 2027 bis 2029 pro Jahr auf Bundesebene.

Einsparziele:

  • 1,5 % bis Ende 2027

  • 2,0 % bis Ende 2028

  • 2,5 % bis Ende 2029

Modernisierung & Budgetentlastung durch Digitalisierung
Bis 2030 ergibt sich ein kumuliertes Einsparungspotenzial von rund 540 Mio. Euro, danach jährlich von rund 250 Mio. Euro. 20 % dieser Einsparungen werden gezielt in Digitalisierungsmaßnahmen reinvestiert. Bis 2030 sind das 108 Mio. Euro. Damit wird ein deutlicher Schritt zu einer zukunftsfitten Verwaltung erreicht, der Bürgerinnen und Bürgern einen effizienteren Service bietet und Bedienstete spürbar entlastet.

Schutz sensibler Bereiche
Externe Neuaufnahmen von Menschen mit einem Behinderungsgrad von 60 % oder mehr sind wie bisher von den Einsparungen ausgenommen. Jedenfalls keine Einsparungen erfolgen im Bereich der Exekutive, der Gerichtsbarkeit, des Lehrpersonals und des Militärs.

Stärkung der Objektivität im Bundesdienst
In einem ersten Schritt wird bis Juni 2026 eine Bestandsaufnahme der aktuell zur Anwendung kommenden Besetzungsverfahren erstellt. Anschließend werden unter Einbindung unabhängiger Expertinnen und Experten sowie der Vertretungen der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer konkrete Vorschläge zu den im Regierungsprogramm vereinbarten Maßnahmen ausgearbeitet werden.

„Wir stellen sicher, dass Effizienzsteigerung und Objektivität Hand in Hand gehen. Eine moderne Verwaltung braucht klare Prozesse, digitale Unterstützung und höchste Integrität – genau diesen Weg setzen wir jetzt konsequent um“, so der Digitalisierungsstaatssekretär abschließend.

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