Handelsverband begrüßt Registrierkassenpaket: Digitaler Beleg kommt auf freiwilliger Basis, spürbare Entlastung für Handel und KMU | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Handelsverband begrüßt Registrierkassenpaket: Digitaler Beleg kommt auf freiwilliger Basis, spürbare Entlastung für Handel und KMU

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Der Handelsverband begrüßt das heute von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Registrierkassenpaket. Im Mittelpunkt stehen die freiwillige Nutzung digitaler Belege, die dauerhafte Absicherung praxistauglicher Belegregelungen sowie eine Inflationsanpassung der Umsatzgrenzen der sog. „Kalte-Hände-Regelung“. Der Handelsverband (HV) sieht diese Maßnahmen als wichtigen Schritt zu weniger Bürokratie und mehr Praxisnähe.

Der Handel fordert seit Jahren praxistaugliche, digitale Lösungen statt unnötigem Papierverbrauch. Das heutige Paket geht in die richtige Richtung. Es stärkt die Wahlfreiheit der Kund:innen genauso wie jene des Handels, es reduziert die Zettelwirtschaft und schafft endlich dauerhaft klare Regeln für die Betriebe. Damit wird eine zentrale Forderung aus unserem Plan H umgesetzt“, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des freiwilligen, überparteilichen und unabhängigen Handelsverbands.

Digitaler Beleg ab Oktober 2026 – aber ohne Zwang

Schon bisher gab es die Möglichkeit zur digitalen Belegerstellung, jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen. Ab 1. Oktober 2026 ist die Belegerteilungspflicht auch erfüllt, wenn der Händler die Möglichkeit einräumt, den Beleg vor Ort am Endgerät online „mitzunehmen“, z. B. durch Bildschirmanzeige/QR-Code im Kassenbereich – ein neuer, extrem niederschwelliger Standardweg. Auch Betragsgrenze gibt es für den digitalen Beleg künftig keine.

Wichtig aus Sicht des Handelsverbands: Die Maßnahme ist freiwillig, der Papierbeleg wird nicht abgeschafft. „Digital darf nicht zu digitalem Zwang werden. Entscheidend ist, dass Betriebe flexibel bleiben und auch die Kundinnen und Kunden immer die Wahl haben“, so Will.

Dauerhafte 15-Warengruppen-Regelung schafft Planungssicherheit

Ein zweiter Bestandteil des Pakets ist die dauerhafte Verankerung der 15-Warengruppen-Regelung. Damit können insbesondere kleine Handelsbetriebe – etwa im Markt-, Straßen- oder Wanderhandel – weiterhin mit bis zu 15 Warengruppen statt mit tausenden Einzelartikelbezeichnungen arbeiten. Diese Regelung war bislang befristet.

Gerade für Klein- und Kleinstbetriebe ist die 15-Warengruppen-Regelung ein unverzichtbares Werkzeug. Ihre dauerhafte Absicherung verhindert teure Systemzwänge und gibt Betrieben langfristige Planungssicherheit.

Kalte-Hände-Regelung wird inflationsangepasst

Bereits ab 1. Jänner 2026 wird zudem die Umsatzgrenze der sogenannten Kalte-Hände-Regelung von 30.000 auf 45.000 Euro angehoben. Diese Ausnahme betrifft Umsätze im Freien, etwa bei mobilen Verkaufsständen. Der HV sieht darin eine längst überfällige Anpassung an die Preisentwicklung der letzten Jahre.

Die Erhöhung der Kalte-Hände-Grenze ist eine sachgerechte Inflationsanpassung und ein wichtiges Signal für alle mobilen und saisonalen Händler. Das ist Entlastung dort, wo sie wirklich ankommt“, so Handelssprecher Will.

HV fordert praxistaugliche Umsetzung ohne Zusatzbürokratie

Der Handelsverband unterstützt das Paket ausdrücklich, mahnt aber eine praxistaugliche Ausgestaltung ein. Digitale Belege müssen ohne neue technische Hürden, Zusatzkosten oder Plattformzwang möglich sein. Ebenso ist sicherzustellen, dass digitale Lösungen datenschutzkonform und opt-in-basiert bleiben. „Wenn die Umsetzung so gelingt, profitieren Handel, Kundinnen und Kunden sowie Umwelt gleichermaßen“, resümiert Rainer Will.

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