FPÖ – Vilimsky: „Hahn-Bestellung zur OeNB ist krasser Verstoß gegen Unvereinbarkeitsrecht“
Die Nominierung des früheren EU-Kommissars Johannes Hahn zum Generaldirektor der Nationalbank ruft scharfe Kritik von Harald Vilimsky hervor. Für den freiheitlichen EU-Delegationsleiter ist der Schritt nicht nur ein ÖVP-Postenschacher, sondern auch ein klarer Rechtsverstoß.
„Die ÖVP hat Johannes Hahn auf einem ihrer Lieblingswege in ein neues Spitzenamt gehievt – mit Hinterzimmerabsprachen, rechtlichen Graubereichen und parteipolitischer Selbstbedienung. Das ist kein Personalakt, das ist ein weiterer Tiefpunkt der schwarzen Postenpolitik“, kritisiert Harald Vilimsky, freiheitlicher Delegationsleiter im Europäischen Parlament.
„Laut § 22 des Nationalbankgesetzes dürfen Personen, die im aktiven Dienst der EU-Kommission stehen, dem Generalrat der OeNB nicht angehören. Hahn wird jedoch weiterhin von Brüssel bezahlt und agiert als sogenannter Sonderbeauftragter für Zypern – wobei seine tatsächliche Tätigkeit ebenso unklar wie ineffektiv ist“, so Vilimsky weiter.
„Wer Hahns politische Bilanz kennt, muss sich fragen, wofür er überhaupt belohnt wird: Weder als EU-Kommissar für Regionalpolitik noch für Budget und Verwaltung hat er nennenswerte Erfolge erzielt. Vielmehr steht er exemplarisch für das EU-Versagen der letzten Jahre – ohne Vision, ohne Wirkung, ohne Handschrift.“
„Diese Bestellung zeigt einmal mehr: Für die ÖVP zählt nicht Kompetenz, sondern Parteibuch und Abhängigkeit. Hahn ist kein Fachmann für Geldpolitik, sondern ein Polit-Apparatschik, der offenbar noch einmal versorgt werden musste. Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Nationalbank wird so bewusst beschädigt“, so Vilimsky abschließend.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Freiheitlicher Parlamentsklub - FPÖ