FPÖ – Schilchegger: „Neues Datenzugangsgesetz bringt neue Bürokratiestruktur und bringt der Bevölkerung keinen praktischen Nutzen“
„Mit diesem Gesetz gibt die Regierung vor, etwas für die Wissenschaft zu tun und damit europäisches Recht umzusetzen. In Wahrheit aber wird im Bundeskanzleramt lediglich eine neue Bürokratiestruktur aufgebaut“, kritisierte FPÖ-Verfassungssprecher NAbg. Michael Schilchegger heute in seinem Debattenbeitrag zum Datenzugangsgesetz. „Dabei handelt es sich auch nicht um eine einfache Datenbank mit einmaligem Aufwand. Dieses Vorhaben kostet den österreichischen Steuerzahler jährlich weitere vier Millionen Euro und bringt der Bevölkerung keinen praktischen Nutzen“, so Schilchegger weiter.
Auch in der Stellungnahme im Begutachtungsverfahren weist die Rechtsanwaltskammer nicht zu Unrecht darauf hin, dass es sich bereits jetzt um eine komplexe Materie handelt und Vollzugsschwierigkeiten im Bereich der DSGVO an der Tagesordnung sind. „Denn einerseits ist die Datenschutzbehörde im Verwaltungsweg zuständig, andererseits aber auch das Zivilgericht – für ein- und dieselbe Frage. Es entsteht ein doppelter Rechtszug: einerseits zu den Zivilgerichten, andererseits über die Datenschutzbehörde zu den Verwaltungsgerichten. Anstatt diese Parallelstrukturen zu vereinfachen und Verwaltungswege zu verschlanken, sorgt die Regierung mit diesem Gesetz für eine weitere Aufblähung“, so Schilchegger.
Zudem, so der FPÖ-Verfassungssprecher weiter, weise die Rechtsanwaltskammer völlig zu Recht darauf hin, dass mit der Einbeziehung der KI-Verordnung künftig auch noch zusätzliche Zuständigkeiten entstehen würden – etwa beim Zivilrecht, der Datenschutzbehörde, dem Bundeskanzleramt sowie der neu geplanten KI-Überwachungsbehörde. „Und nach wie vor bleiben wesentliche verfahrensrechtliche Bestimmungen völlig im Dunkeln“, so Schilchegger.
„Wenn die Verliererampel ihre eigenen Reformankündigungen auch nur ansatzweise ernst nehmen würde, dann müssten ÖVP, SPÖ und NEOS – genauso wie die Rechtsanwaltskammer und wir Freiheitliche – zu dem Schluss kommen: Dieses Gesetz ist das genaue Gegenteil von Deregulierung. Es ist auch das Gegenteil eines sparsamen Umgangs mit Steuergeld. Deshalb lehnen wir diese Gesetzesvorlage ab“, betonte Schilchegger.
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