Gerstl: Uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit des Nationalfonds wird sichergestellt
“Mit dem heute beschlossenen Abänderungsantrag betreffend den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus wird dessen uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit sichergestellt”, betont ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl im Nationalrat. Dabei wird die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, dass die Leitung des Fonds nicht mehr automatisch bei der Nationalratspräsidentin bzw. beim Nationalpräsidenten liegt, sondern künftig auch die Zweite Nationalratspräsidentin bzw. der Zweite Nationalratspräsident oder die Dritte Nationalratspräsidentin bzw. der Dritte Nationalratspräsident die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben des Nationalfonds übernehmen kann. Das kann entweder auf Ersuchen des Nationalratspräsidenten erfolgen oder durch die dauerhafte Wahl des Zweiten Präsidenten oder der Dritten Präsidentin zum Kuratoriumsvorsitzenden bzw. zur Kuratoriumsvorsitzenden durch den Hauptausschuss des Nationalrats.
Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus wurde 1995 gegründet, um die besondere Verantwortung der Republik Österreich gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus zum Ausdruck zu bringen. Es sei historische und politische Verantwortung, dass das Gremium unter Teilnahme der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) sowie von Opferverbänden seine wichtige Aufgabe auch in Zukunft wahrnehmen könne. Dies sei aufgrund der Person des Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz allerdings nicht möglich, erinnerte Gerstl daran, dass die IKG im Vorjahr angekündigt hat, an keinen Sitzungen unter Rosenkranz teilzunehmen. Gerstl weiter: Das könne vonseiten des Präsidenten als ungerecht empfunden werden; Tatsache sei aber, dass der Nationalratspräsident Mitglied einer schlagenden Studentenverbindung sei, der Nähe zur rechtsradikalen Szene vorgeworfen werde. Rosenkranz schrieb zudem mehrfach in der Zeitschrift “Aula” und bezeichnete Nationalsozialisten als Leistungsträger. Die Ankündigung, die Geschäfte so verantwortungsbewusst wie sein Vorgänger fortzuführen, sei leider nicht glaubwürdig, erinnerte Gerstl an den Staatsbesuch von Orban oder an die “Causa Schimanek”.
Der Nationalfonds wurde 1995 beim Nationalrat eingerichtet. Damit wollte man besonders die Bedeutung des Fonds vor dem Hintergrund der historischen und politischen Verantwortung der Republik zum Ausdruck bringen. Im Nationalfonds spielt der Nationalratspräsident eine besondere Rolle, da er an der Spitze des Kuratoriums steht, das das oberste Organ bildet. “Ihm kommt damit zum Beispiel eine wesentliche Aufgabe bei der Bestellung des Vorstands und bei der Abwicklung des Simon-Wiesenthal-Preises zu.” Er, Gerstl, schätze es, dass Walter Rosenkranz in seiner Antrittsrede als Nationalratspräsident selbst bekannt habe, dass er nicht ansteht, “als Person zur Seite zu treten”, sollten Teile der jüdischen Gemeinschaft in Wien und ganz Österreichs einen Dialog mit ihm verweigern. Leider habe er seinen Worten keine Taten folgen lassen.
Und zu seinem Vorredner, dem FPÖ-Abg. Tschank, stellte Gerstl fest: “Anscheinend kann die FPÖ nichts anderes als wehleidiges Opfer zu sein. Wir sind auf die FPÖ zugegangen, haben einen Schulterschluss versucht und auch mit dem Herrn Nationalratspräsidenten das Gespräch gesucht. Die FPÖ und auch der Präsident selbst hätten die Möglichkeit gehabt, alternative Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen. Das ist nicht passiert und zeigt für mich, dass sie von Beginn an in der Opferrolle und in keiner Weise Teil des moralischen Gewissens Österreichs sein wollten. Die vier Parteien ÖVP, SPÖ, Neos und Grüne haben nun mit einem gemeinsamen Vorschlag für eine überwältigende breite Zustimmung gesorgt und sichergestellt, dass der Fonds weiterhin seiner wichtigen Arbeit ungestört nachgehen kann.” (Schluss)
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