SPÖ-Duzdar/Schatz: Neue Regelung für Nationalfonds-Kuratorium ist Grundlage für weitere gute Kooperation mit Opfervertretungen
SPÖ-Verfassungssprecherin Muna Duzdar und Sabine Schatz, SPÖ-Sprecherin für Erinnerungskultur, begrüßen den heutigen Beschluss des Nationalrats, mit dem der Vorsitz des Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus neu geregelt wird. Mit den Stimmen von vier Parlamentsparteien wurde die Möglichkeit geschaffen, dass sich der Nationalratspräsident als Vorsitzender des Kuratoriums für bestimmte Aufgaben und im Gesamten vertreten lassen kann. „Damit schaffen wir – wie auch im Regierungsprogramm vereinbart – gesetzlich die Möglichkeit, dass sich Nationalratspräsident Rosenkranz aus dem Nationalfonds zurückzieht. Er selbst hat ja bei Amtsantritt angekündigt, zur Seite zu treten und sich vertreten zu lassen, wenn es Bedenken gegen seine Person gibt“, erinnert Duzdar. ****
„Die Neuregelung ist die Grundlage, dass auch in Zukunft die Arbeitsfähigkeit des Nationalfonds und die Kooperation mit den Vertretungen der Opfer gut funktioniert“, so Schatz. Sie erinnert an einen Beschluss der Israelitischen Kultusgemeinde, nicht mehr an Sitzungen des Kuratoriums teilzunehmen, solange Rosenkranz den Vorsitz innehat. „Wir nehmen die berechtigten Bedenken der IKG ernst. Der Ball liegt jetzt beim Nationalratspräsidenten. Ich hoffe, Rosenkranz nimmt nun seine Verantwortung im Sinne der Arbeitsfähigkeit des Nationalfonds wahr und lässt sich gesamthaft vertreten“, so Schatz. Sollte Rosenkranz dies nicht tun, schaffe man mit der heute beschlossenen Gesetzesänderung eine Möglichkeit, wonach die Mehrheit der Kuratoriumsmitglieder aus National- und Bundesrat initiieren kann, dass der Hauptausschuss die/den Zweite/n Präsident:in zur/zum Vorsitzenden des Kuratoriums wählt und als weitere Option den/die Dritte/n Präsident:in. (Schluss) ah/ls
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