FPÖ – Nemeth: „Alle Untersuchungsausschuss-Verlangen müssen vom Verfassungsgerichtshof überprüft werden können!“
Auf der Tagesordnung der heutigen Nationalratssitzung stand ein FPÖ-Antrag, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Geschäftsordnungsgesetz und die Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse geändert werden soll. „Dabei geht es um die Frage des Rechtsschutzes im Untersuchungsausschussverfahren, konkret um die Zuständigkeiten des Verfassungsgerichtshofes, die unserer Ansicht nach in einem entscheidenden Punkt erweitert werden sollten“, begründete FPÖ-Geschäftsordnungssprecher und Klubobmann-Stellverterter NAbg. Mag. Norbert Nemeth den Inhalt des Antrages in seiner Rede.
Grundsätzlich gebe es drei Szenarien, wie es zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses kommen könne: „Durch einen Mehrheitsbeschluss im Plenum des Nationalrats, seit der letzten großen Reform 2014 durch eine Minderheit von 46 Abgeordneten und der Zustimmung zum Untersuchungsgegenstand im Geschäftsordnungsausschuss sowie letztlich durch ein Verlangen von 46 Abgeordneten, das im Geschäftsordnungsausschuss als unzulässig qualifiziert wird – und nur in diesem letzteren, dritten Fall steht der Gang zum Verfassungsgerichtshof offen!“, schilderte Nemeth den Grund für den freiheitlichen Antrag und weiter: „In zwei von drei Fällen nehmen wir also in Kauf, dass rechtswidrige Untersuchungsausschüsse eingesetzt werden. Gerade vor dem Hintergrund des enormen Aufwands, den diese Ausschüsse etwa für die Parlamentsdirektion, die Klubs und die Ministerien bedeuten, kann dieser Zustand aus unserer Sicht so nicht länger aufrechterhalten werden!“
Schlagend sei dieses Problem am Ende der letzten Gesetzgebungsperiode geworden, als die ÖVP den „Rot-Blauen-Machtmissbrauch-U-Ausschuss“ eingesetzt habe. „Dieses Verlangen kam dann in den Geschäftsordnungsausschuss, wo die damalige SPÖ-Abgeordnete Holzleitner einen völlig berechtigten Antrag gestellt hat – nämlich dass der Ausschuss die gänzliche Unzulässigkeit des Verlangens feststellt und den Untersuchungsgegenstand als unzulässig erklärt. Dem haben wir Freiheitliche damals zugestimmt, weil es sich erstens um keinen bestimmten abgeschlossenen Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes handelte und zweitens, weil eine Sammlung nicht direkt zusammenhängender Themenbereiche unzulässig ist. Daher hätte der Geschäftsordnungsausschuss diesem SPÖ-Antrag die Mehrheit geben müssen, hat es aber nicht getan, wohl weil die Grünen aus Koalitionsräson dagegen gestimmt haben“, erklärte der freiheitliche Geschäftsordnungssprecher ausführlich, warum es diesen von der ÖVP eingesetzten „Schlumpf-Ausschuss“ eigentlich nie hätte geben dürfen, was auch für niemanden ein Schaden gewesen wäre: „Man hätte sich enormen Aufwand und die ÖVP sich eine veritable Blamage erspart, weil dort absolut nichts herausgekommen ist, außer dass sich alle vorgebrachten Vorwürfe gegen die FPÖ und Herbert Kickl in Luft aufgelöst haben!“
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