Pride Biz Austria bedauert VwGH-Entscheidung gegen Rechte transidenter Menschen und fordert Verbesserungen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Pride Biz Austria bedauert VwGH-Entscheidung gegen Rechte transidenter Menschen und fordert Verbesserungen

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Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) lehnte in einem kürzlich zugestellten Erkenntnis den Antrag einer nichtbinären Person ab, ihren Geschlechtseintrag gänzlich aus dem Personenstandsregister zu streichen. Zudem kam das Gericht zum Entschluss, dass es „für die Eintragung des Geschlechts grundsätzlich auf das biologische, körperliche Geschlecht ankommt“.

Die Entscheidung könnte in Zukunft den Personenstandseintrag für Transpersonen deutlich erschweren – bis der Verfassungsgerichtshof, “ein Machtwort sprechen, diese schwere Menschenrechtsverletzung beenden, Österreich wieder in die Gemeinschaft der menschenrechtskonformen Länder zurückführen und sein bahnbrechendes Erkenntnis aus 2018¹ bestätigen wird“, wie Dr. Helmut Graupner, der Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), erwartet. „Bis dahin werden Transpersonen jedoch leider wieder Bloßstellung und Zwangsouting ausgesetzt sein“, ergänzt der Rechtsanwalt.

Pride Biz Austria, die österreichische Plattform für LGBTIQ+ ² in Wirtschafts- und Arbeitswelt, bedauert die Entscheidung des VwGH und setzt sich für die Rechte der transidenten Community ein. „Wir fordern die diskriminierungsfreie Möglichkeit für alle Menschen in Österreich, den Personenstand eintragen zu lassen, oder auch ganz zu streichen, der ihrer eigenen Lebensrealität am besten entspricht. Rückschritte können wir auf keinen Fall akzeptieren. Pride Biz Austria setzt sich seit Jahren erfolgreich mit den Pride Biz Allys für ein selbstbestimmtes Leben in der Wirtschaft und Arbeitswelt ein und wird das weiter vorantreiben“, so Lukas Burian, Präsident von Pride Biz Austria.

Es freut uns, dass viele Unternehmen bereits Pioniergeist beweisen und ihren Mitarbeitenden unabhängig von gesetzlichen Bestimmungen die sogenannte ‚Self-ID’ anbieten, also die Möglichkeit, innerhalb der Organisation unabhänig von Passeinträgen mit dem von ihnen bevorzugten und verwendeten Namen sichtbar zu sein. Niederschwelliger Zugang zur Personenstandsänderung ist absolut essenziell für eine inklusive Arbeitsumgebung“, erklärt Astrid G. Weinwurm-Wilhelm, Vizepräsidentin von Pride Biz Austria.


¹ Der VfGH entschied 2018, dass Menschen „(nur) jene Geschlechtszuschreibungen durch staatliche Regelung akzeptieren müssen, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen“.

² Die englische Abkürzung „LGBTIQ+“ steht für „Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender, Intersexual, Queer”, bezeichnet übersetzt also lesbische, schwule, bisexuelle, Transgender-, intergeschlechtliche und queere Menschen.

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