Landtagswahl im Burgenland wirkt sich auf Zusammensetzung des Bundesrats aus
Nach der Landtagswahl im Burgenland gewinnt gemäß dem vorläufigen Wahlergebnis die FPÖ als Zweitplatzierte eines der burgenländischen Mandate im Bundesrat. Damit wandert in der Länderkammer ein Mandat von der ÖVP zur FPÖ. Die zwei weiteren der insgesamt drei burgenländischen Mandate im Bundesrat entfallen wie auch bisher auf die SPÖ.
Der Bundesrat besteht seit der letzten Volkszählung aus 60 Mitgliedern. Die Zusammensetzung nach der burgenländischen Landtagswahl lautet künftig wie folgt: ÖVP 23 Mandate (bisher 24), SPÖ 18 Mandate (bisher 18), FPÖ 14 Mandate (bisher 13), Grüne 4 Mandate (bisher 4) und NEOS 1 Mandat (bisher 1).
Sobald die konstituierende Sitzung des Landtags erfolgt ist, können die neuen Bundesrät:innen in der Länderkammer angelobt werden. Die nächsten Bundesratssitzungen sind neben dem 30. Jänner etwa am 13. März und am 10. April 2025 geplant.
Bundesrät:innen von Landtagen entsendet
Die Mitglieder der Länderkammer werden nicht direkt gewählt, sondern von den Landtagen entsendet. Sie üben ihre Funktion für die Dauer der Gesetzgebungsperioden des jeweiligen Landtags aus. Die Zusammensetzung des Bundesrats ändert sich also nach jeder Landtagswahl. Die Anzahl der vom Landtag zu wählenden Mitglieder des Bundesrats hängt von der Anzahl der im jeweiligen Bundesland lebenden österreichischen Staatsbürger:innen ab. Das größte Bundesland stellt maximal zwölf Bundesräte bzw. Bundesrätinnen, das kleinste mindestens drei. (Schluss) mbu
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz