„Sie werden demnächst eh nicht schwanger?“: neue AK-Broschüre hilft, wenn Eltern am Arbeitsplatz diskriminiert werden
Trotz des gesetzlichen Diskriminierungsverbots ist die Benachteiligung von Eltern und speziell Müttern in der Arbeitswelt nach wie vor ein Thema. Oftmals beginnt die Diskriminierung schon vor Antritt des Jobs, beim Bewerbungsverfahren. Das zeigen die Ergebnisse einer Online-Befragung von Oberösterreicherinnen zwischen 18 und 35 Jahren im Auftrag der AK Oberösterreich. „Benachteiligungen müssen erkannt, aufgezeigt und verhindert werden
“, so AK-Präsident Andreas Stangl. Er fordert rechtliche Besserstellungen von Betroffenen.
Frauen sind bei Bewerbungsgesprächen immer wieder mit unzulässigen Fragen zur Kinder- und Familienplanung konfrontiert. Das ist das Resultat einer Befragung von mehr als 3.500 Oberösterreicherinnen, die dabei auch über konkrete Erlebnisse berichteten. „Ich wurde beim Vorstellungsgespräch gefragt, wann wir die Familienplanung vorhaben. Ich würde bestimmte Positionen nicht bekommen, weil ich ja sowieso bald schwanger werde und dann wieder weg sei“, schildert zum Beispiel eine Betroffene. Oft genügt also alleine die Möglichkeit, schwanger zu werden, dass der berufliche Aufstieg erschwert oder verhindert wird. Aber auch Frauen, die nach der Karenz in den Beruf zurückkehren, machen negative Erfahrungen. Etwa wenn sie dann in eine niedrigere Position eingestuft oder von individuellen Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen ausgeschlossen werden.
AK fordert Maßnahmen gegen Diskriminierung
Diskriminierung aufgrund einer Schwangerschaft oder Elternschaft kann im Arbeitsalltag nicht toleriert werden. „Wir fordern mehr Bewusstsein hinsichtlich Elterndiskriminierung in den Betrieben und eine konsequentere Durchsetzung der Gesetze, um derartige Fälle künftig zu vermeiden. Niemand darf aufgrund einer Elternschaft benachteiligt werden
“, betont AK-Präsident Andreas Stangl.
Die AK Oberösterreich fordert daher, dass
- es einen Anspruch auf einen höheren immateriellen Schadenersatz von mindestens sechs Monatsentgelten im Falle einer Beendigungsdiskriminierung geben soll.
- Von einer Diskriminierung betroffene Personen alternativ zum Vermögensschaden die Möglichkeit auf „volle Erfüllung“ ihrer berechtigten Ansprüche haben sollen. Der Arbeitsplatz oder der berufliche Aufstieg bzw. eine Beförderung sollen somit rechtlich eingefordert werden können.
- Betriebsvereinbarungen zu Themen wie Frauenförderung und Maßnahmen zur Vereinbarkeit, welche die betriebliche Gleichstellung fördern, als erzwingbare Betriebsvereinbarungen geregelt werden.
- familienfreundlichere Arbeitsbedingungen umgesetzt werden, zum Beispiel durch Fördern von Väterkarenz sowie reduzierte Wochenarbeitsarbeitszeit und flexiblere Arbeitszeiten.
- bei der partnerschaftlichen Aufgabenteilung Väterkarenz und Gleichstellung mehr eingebunden wird. Dazu braucht es vor allem die Gleichstellung beim Einkommen sowie eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft und in den Unternehmen.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich stellt ihren Mitgliedern die neue Informationsbüroschüre „Elterndiskriminierung im Betrieb – Rechtliche Hinweise und Tipps gegen betriebliche Benachteiligung wegen (möglicher) Schwangerschaft und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ zur Verfügung. Diese können AK-Mitglieder unter frauen@akooe.at bestellen und steht zudem auf der AK-Homepage als pdf unter Elterndiskriminierung im Betrieb | Arbeiterkammer Oberösterreich zur Verfügung.
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