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Angekettet auf eisigem Beton – sogar am Heiligen Abend!

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Schon vor fast einem Jahr wurde der Halter eines Hundes in Wallern (OÖ) angezeigt, der rund um die Uhr illegal angebunden ist. Tierfreunde aus der Umgebung versuchten dem armen Geschöpf immer wieder vergeblich zu helfen und wendeten sich kürzlich an den Verein Pfotenhilfe, der jetzt auch die Oö. Tierschutzombudsstelle auf diesen Missstand aufmerksam machte.

Der Pfotenhilfe wurden jetzt Fotos und Videos zugespielt, auf denen der arme Hund sogar am Heiligen Abend ganz alleine auf eisigem Betonboden fixiert dahinvegetieren musste. Und er kann sogar nur mit gespannter Leine in seiner winzigen Hütte liegen. „Es zerreißt mir das Herz, wenn ich diese Bilder sehe. Wie trostlos kann ein Leben sein? Wir herzlos kann ein Mensch sein?“, fragt Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler fassungslos. „Das hilflos dieser ausweglosen Situation ausgelieferte Tier wird dort nur als Statussymbol und lebende Alarmanlage missbraucht. Warum wird unser Tierschutzgesetz nicht vollzogen und dieser Hund einfach im Stich gelassen? Anbindehaltung ist strikt verboten – ab der ersten Minute!“

Nachbarn verzweifelt

Auch in der Nachbarschaft erträgt man den Anblick des armen Hundes nicht mehr. Man sei verzweifelt und könne nicht verstehen, warum sich seit der ersten Anzeige im Februar trotz Kontrollen nichts geändert hat, obwohl das Bundestierschutzgesetz § 16 Abs. 5 keinerlei Zweifel zulässt: „Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden.“

Etwaige Auflagen zur Fertigstellung des halbfertigen winzigen Zwingers, in dem der Hund angebunden ist, werden seitens der Pfotenhilfe als nicht zielführend erachtet, da der Hund dann sein Leben weiterhin auf engstem Raum (geschätzte 4 x 4 m) auf Betonboden fristen müsste. „Möglicherweise gerade noch am Rande der Legalität, aber keineswegs auch nur annähernd artgerecht. Es handelt sich noch dazu sehr wahrscheinlich um einen Tornjak, ein großer Hirtenhund mit kräftigem Körperbau, rund 50 kg und riesigem Bewegungsbedürfnis. Zudem würden solche Auflagen in aller Regel eine Frist von zwei bis maximal vier Wochen haben, innerhalb der der Hund aber auch nicht angebunden sein dürfte. Der Halter hat also längst jedes Recht zur Hundehaltung verwirkt“, so Stadler abschließend.

Fotos und Videos des Hundes unter https://we.tl/t-hQgIx2FZpT

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