Vollspaltenverbot: Schweinebauern warten weiter auf Rechts- und Planungssicherheit
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Ende letzten Jahres überraschend auf Antrag der SPÖ-Alleinregierung im Burgenland das Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung ab 2040 samt der zwischen Grünen und ÖVP beschlossenen Übergangsregelung gekippt. Die Folge: Tausende österreichische Schweinehaltungsbetriebe stehen seit einem Jahr ohne Rechts- und Planungssicherheit da. Viele bäuerliche Familien sehen sich mit dem Verlust ihrer wirtschaftlichen Existenz konfrontiert, während unzählige heimische Stalltüren für immer geschlossen bleiben könnten. Die Versorgungssicherheit mit rot-weiß-rotem Schweinefleisch ist in großer und akuter Gefahr.
Hintergrund zum Verbot
Im Jahr 2022 hatten ÖVP und Grüne eine europaweit wegweisende Regelung beschlossen, die sowohl den Tierschutz als auch die Versorgungssicherheit in den Fokus rückte. Eine Übergangsfrist bis 2040 sollte den heimischen Schweinebauern Planungssicherheit geben. Die hohen Investitionen in Stallum- und -neubauten lassen den betroffenen Bäuerinnen und Bauern keinen finanziellen Spielraum für erneute Investitionen. Da der Vollspaltenboden europäischer Produktionsstandard ist und auch in den Ställen der Nachbarländer die Regel ist, würde ein Verbot die österreichische Landwirtschaft massiv benachteiligen und einen Anschlag auf die heimische Versorgungssicherheit mit Schweinefleisch bedeuten. Für den NÖ Bauernbund war daher immer klar: Es braucht sowohl Planungssicherheit für die österreichische Schweinebranche als auch Investitionsschutz für neu errichtete Stallgebäude.
Rechtsexperte äußerte Bedenken
Unmittelbar nach Bekanntwerden des VfGH-Entscheids nahm der NÖ Bauernbund Kontakt mit dem renommierten Verfassungsrechtler Dr. Andreas Janko, Vizerektor der JKU Linz, auf. Er wurde mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragt. „Die lange Ungewissheit schürt Zukunftsängste bei den Bäuerinnen und Bauern und gefährdet die Zukunft der Branche“, betont NÖ Bauernbunddirektor Paul Nemecek die Dringlichkeit einer Lösung. Das von Dr. Janko erstellte Rechtsgutachten stellt klar, dass die derzeitige Situation, obwohl der Verfassungsgerichtshof die im Nationalrat beschlossene Regelung aufgehoben hat, noch nicht automatisch verfassungskonform ist.
Schweinebauern gingen in die Offensive
Bereits im Sommer gingen mehrere betroffene Schweinebauern aus Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark in die Offensive und reichten beim Verfassungsgerichtshof einen Individualantrag zur Klärung der Situation ein. Darin kritisierten sie die mangelnde Rechts- und Planungssicherheit sowie den fehlenden Investitionsschutz. Der VfGH befasste sich in seiner letzten Sitzung jedoch weniger inhaltlich mit den Sorgen der Schweinebauern, sondern wies den Antrag aufgrund rechtlicher Usancen ab. Das Verbot sei noch nicht in Kraft, und die Bundesregierung habe noch ausreichend Zeit zur Reparatur der Gesetzeslage. In der Entscheidung des VfGH wurde jedoch auch klar festgehalten, dass derzeit für die tausenden Schweinebauern keine Rechtssicherheit vorherrscht: „Wenngleich den Antragstellern zuzugestehen ist, dass sie sich derzeit in der […] Phase einer ungewissen künftigen Rechtslage befinden.“
Auftrag an künftige Bundesregierung
Der NÖ Bauernbund fordert eine rasche Wiederherstellung von Planungs- und Investitionssicherheit für die österreichischen Bauernfamilien. Als Anwalt der Bäuerinnen und Bauern wird sich der Bauernbund weiterhin konsequent für die Zukunft der österreichischen Landwirtschaft einsetzen. Dabei ist klar: Die Bundesregierung muss im verfassungsrechtlichen Rahmen handeln und umgehend eine gesetzliche Lösung für die Schweinebauern herbeiführen. Ein praktikabler Vorschlag, welcher vom Bauernbund in Zusammenarbeit mit dem Verband „Schweinehaltung Österreich“ erarbeitet wurde, liegt bereits seit Monaten vor.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Bauernbund Niederösterreich (BBN)