Kärnten tötet den Gärtner des Waldes!
Nun sag, Peter, wie hast Du’s mit dem Rechtsstaat? Dieser Gretchenfrage muss sich der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser heute stellen. Wird er seiner Verpflichtung nach dem rechtsstaatlichen Prinzip unserer Verfassung nachkommen und die geplante Neuauflage der rechtswidrigen Eichelhäher-Tötungsverordnung stoppen? Das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz fordert mit einer Demonstration vor dem Sitz von LH Kaiser die bisher verweigerte Antwort ein. Eichelhäher gehören zu den geschützten Singvogelarten, sind unsere Verbündeten für klimafitte Wälder und es gibt keinen vernünftigen Grund für ihre Tötung. Die geplante Verordnung bricht eindeutig und mehrfach EU-Recht. Das darf LH Kaiser nicht zulassen.
Eichen und Eichelhäher leben in Symbiose, einer ökologischen Wechselbeziehung, bei der beide Partner voneinander profitieren. Die Eiche braucht den Häher für die Verbreitung ihrer schweren Samen und jeder Eichelhäher verträgt im Herbst tausende Eicheln auf gut geeignete Keimplätze. „Von dieser Symbiose profitieren auch wir Menschen, denn die Eiche wird bei zunehmender Hitze und Trockenheit eine immer wichtigere Rolle in unseren Wäldern spielen. Manche Forstbetriebe setzen für die Pflanzung der Eichen gezielt auf die Zusammenarbeit mit Eichelhähern
“, erklärt Wildbiologin Karoline Schmidt von der AG Wildtiere im Forum Wissenschaft und Umwelt.
Wie die meisten Singvogelarten sind auch die Eichelhäher durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt und dürfen nicht vorsätzlich getötet werden. Die meisten Bundesländer setzen das auch um, zuletzt auch das Burgenland. Nur die schwarz-blau regierten Bundesländer Niederösterreich und Salzburg lassen jährlich tausende Eichelhäher willkürlich töten. „Will sich LH Kaiser wirklich weiter zu dieser kleinen Gruppe von Übeltätern gesellen? Die Ablehnung des vorliegenden Verordnungsentwurfes ist aus Sicht des Rechtsstaates alternativlos
“, betont Dr. Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht von Tierschutz Austria.
Auch die Abteilung 8 der Kärtner Landesregierung stellt klar, dass die „gegenständliche Verordnung nicht gerechtfertigt“ ist, da Eichelhäher „keine wirtschaftlichen Schäden“ verursachen „und auch keine, mehr als in der Natur übliche, Gefährdung anderer wild lebender Tiere“ darstellen. Michaela Lehner: „Wider besseren Wissens eine EU-rechtswidrige Eichelhäher-Tötungsverordnung zu erlassen, wäre Amtsmissbrauch.
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Und es wäre schädlich für Wald und Tierwelt. „Eichelhäher sind die Verbündeten des Waldbauern. Sie sind eine geschützte Tierart und es ist für uns selbstverständlich, das zu respektieren. Es gibt keinen Grund, Eichelhäher zu jagen
“, sagt DI Franz Puchegger, Obmann des Ökologischen Jagdverbands Österreichs.
Dennoch wurden im Jahr 2023 in Kärnten 1.117 (!) Eichelhäher erschossen oder in grausamen (ebenfalls EU-rechtswidrigen) Fallen gefangen „Das illegale Vorgehen der Landesregierungen ist einer von vielen Gründen, warum das Jagdrecht auf die Bundesebene transferiert werden soll. Ein fortschrittliches Bundes-Jagdgesetz wird mit diesem und zahlreichen anderen Tier- und Artenschutzmissständen in Österreich aufräumen
“, bekräftigt DDr. Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken.
Das Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ hat 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundes-Jagdgesetz verwirklicht werden sollen (https://bundesjagdgesetz.at/details.php). Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischem Jagdverband, Tierschutz Austria und Verein gegen Tierfabriken wirbt noch bis 26.12. um Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren, die alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf einem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels ID Austria leisten können.
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