„Bürgeranwalt“: Gestohlene Kennzeichen - warum wird der Bestohlene für Vergehen des Diebes bestraft? | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

„Bürgeranwalt“: Gestohlene Kennzeichen – warum wird der Bestohlene für Vergehen des Diebes bestraft?

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In der von Peter Resetarits präsentierten Sendung „Bürgeranwalt“ vertritt am Samstag, dem 21. Dezember 2024, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON erstmals die neue Volksanwältin MMag. Elisabeth Schwetz die ersten beiden Beschwerdefälle:

Spielplatz bei der Schule: Wie viel Lärm müssen Anrainer:innen dulden?

Bewohnerinnen und Bewohner eines Gemeindebaus neben einer Volksschule in Wien Hietzing beschweren sich über angeblich unerträglichen Lärm, den spielende Kinder verursachen würden. Deren Eltern und die Schuldirektorin kritisieren wiederum gegen die Kinder gerichtete aggressive Verhaltensweisen der Schulnachbarn. Kann das Problem durch eine Mediation gelöst werden?

Gestohlene Kennzeichen: Warum wird der Bestohlene für Vergehen des Diebes bestraft?

Mit derartigen Beschwerdefällen wurde die Volksanwaltschaft mehrmals befasst. Von Seiten der Behörden hieß es immer, es seien Einzelfälle, verursacht durch menschliche Fehlleistungen, die bewirken, dass Bestohlene für Verkehrsdelikte des Diebes zahlen sollten. Oder gab es einen Fehler im System, der nach Kritik der Volksanwaltschaft beseitigt wurde?

Teurer Hubschraubereinsatz: Wer muss die Rechnung – knapp 10.000 Euro – dafür bezahlen?

Der 14-jährige Daniel K. hat sich beim Skiurlaub in Kärnten den Arm gebrochen. Ein Mitarbeiter des Pistendienstes eilte zur Unfallstelle und bot ihm an, ihn mit einem Schneemobil ins Tal zu bringen. Als der Bub die Sorge äußerte, ob das mit dem verletzten Arm ginge, wurde ein Rettungshubschrauber bestellt. Die Kosten dafür soll Daniel K. bzw. sein Vater übernehmen. Dieser kritisiert, dass die Hubschrauberrettung unnötigerweise veranlasst worden sei.

Achtung Golfball: Warum ein Golfplatz für eine Familie eine Gefahrenquelle ist

Rund zwei Bälle pro Tag haben ungeübte Golfer:innen in den vergangenen Jahren angeblich auf ein Grundstück neben einem Golfplatz geschlagen. Gleich neben der Schaukel und dem Spielgerät für die Kinder, kritisierten dessen Eigentümer. Schutzmaßnahmen des Golfplatzbetreibers würden nicht ausreichen. Nach einem Bericht in „Bürgeranwalt“ gab es einen Vergleich. Aber hat er gehalten?

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