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VIRUS zu S8: Land Niederösterreich plant Leidensverlängerung statt Verfahrensbeschleunigung

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Wie die Umweltorganisation VIRUS betont, sei es wenig überraschend, dass das Land Niederösterreich außerordentliche Rechtsmittel gegen den Gerichtsentscheid zur S8 ankündigt, dies allerdings mit gefährlich desinformativer Kommunikation. Sprecher Wolfgang Rehm kritisiert: „Mikl Leitner und Landbauer befinden sich im offenbar im falschen Film. Was sie ankündigen ist ist keine Verfahrensbeschleunigung sondern das verlängert jedoch das Leiden in Der Region. Die Landesspitzen geben vor, für die Bevölkerung zu sein, fallen ihr aus blankem Machtwillen jedoch in den Rücken“.

Die negative Entscheidung des BVwG zur S8 sei rechtskräftig. „Dass nun Asfinag und Land Niederösterreich eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof einbringen werden ändert auf absehbare Zeit nichts daran, es steht weiters auch bei einer ordentlichen Revision nicht fest ob das Höchstgericht dieses Rechtsmittel überhaupt behandelt. Jedenfalls werden zum gegebenen Zeitpunkt die mitbeteiligten Parteien, darunter auch wir zur Revisionsbeantwortung aufgefordert werden und diese in Form vernichtender Stellungnahmen auch erstellen und einbringen. Schmeißt der VwGH die Sache nicht ohnehin gleich zurück dann wird es ohne Obergrenze geschätzte 1,5-2 Jahre dauern bis er eine Entscheidung trifft“, warnt Rehm. Sollte wider Erwarten der VwGH das aktuelle Erkenntis des BVwG wieder aufheben, sei das Verfahren dort wieder aufzunehmen und in einem weiteren Verfahrensgang fortzuführen der dann erwartbar weitere Jahre in Anspruch nehme. Sollte es jemals so weit kommen dann würden Mikl-Leitner und Landbauers Starrsinn die Hauptschuld daran tragen. „Bestätigt der VwGH die Entscheidung, dann sind wir genau da wo wir jetzt sind werden aber jahrelang auf letzte Rechtssicherheit gewartet haben,“ so Rehm. Ins Reich der Fabel verweist der Rehm Landbauers offensichtlich rechtsunkundige Vorstellungen von einem wieder herzustellenden Genehmigungszustand: „Der Bescheid des bmvit aus 2019, ein von BM Hofer verantwortetes Machwerk wurde nie rechtskräftig und war formal und inhaltlich falsch, das ist eine reine Wunschvorstellung Landbauers“. Gleichzeitig oder vor der Revision bestehe lediglich grundsätzlich auch die Möglichkeit den Verfassungsgerichtshof anzurufen und hat das Land Niederösterreich dies nun angekündigt. „Dafür müssten aber Rechte verletzt worden sein die in die Verfassungssphäre reichen, das kann ich mir bei diesem Fall, wo es um hartes Europäisches Naturschutzrecht geht schwer vorstellen. Das ist eher ein Verzweiflungsakt um krampfhaft Initiative vorzutäuschen,“ räumt Rehm diesem angekündigten Vorstoß wenig Chancen ein. Würde mit Verfahren ergebnisoffen umgegangen, dann hätte es das jetzige Verfahrensergebnis schon spätestens 2016 oder kurz nach Einreichung 2011 geben können, das wäre dann echte Verfahrensbeschleunigung gewesen und seien Gerichtsentscheidungen zu respektieren.„Die Reaktionen der LH und ihres Vize gehen jedoch in eine andere Richtung. Sie zeigen sich als schlechte Verlierer mit einem gestörtes Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit und ist auch ihre – offenbar nicht mehr gegebene – Urteilsfähigkeit und damit auch die Amtsfähigkeit in Frage zu stellen,“ so Rehm abschließend.

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