Weltkulturerbe Wien / Heumarkt-Hochhausprojekt: Landesregierung ignoriert UNESCO-Beschlüsse und verweigert UVP!
Es ist ein permanentes Augenverschließen vor den Tatsachen, zunächst der Rot-Grünen Stadtregierung, nun bei Rot-NEOS. Das Heumarkt-Hochhausprojekt war und ist weiterhin in allen Projektvarianten welterbeUNverträglich! Letzte Hürde auf dem Weg zur rechtskräftigen Baubewilligung – den Verlust des Welterbetitels miteinkalkuliert – ist jetzt nur noch die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Stadt Wien Taktik: Laufend Feststellungsbescheide gegen UVP-Pflicht
Zur Freude von Bauwerber Wertinvest/Tojner stellte Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) mit Feststellungsbescheid vom 16.11.2018 fest, dass für dieses Bauprojekt keine UVP erforderlich sei. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verlautete in seinem Urteil C575/2021 am 25.5.2023, dass eine solche sehr wohl erforderlich ist, da erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind. In Folge hat das Land Wien einen zweiten Feststellungsbescheid ausgestellt (13.8.2024), um eine UVP-Pflicht neuerlich zu negieren und das Heumarktprojekt durchzudrücken. Gegen diesen Feststellungsbescheid haben mehr als zwei Dutzend Anrainer:innen und zwei Umweltorganisationen (Alliance for Nature, Virus) Beschwerde erhoben. Die öffentliche Verhandlung dazu erfolgt Mittwoch, 18.12. im Bundesverwaltungsgerichtshof (BVwG): 9 Uhr bis ca. 15 Uhr (Multifunktionssaal, 7. Stock, Erdbergstraße 192-196, 1030 Wien). Jede Beschwerde dagegen kostet der Zivilgesellschaft viel Geld. Die Initiative Stadtbildschutz, die Bürgerinitiative gegen das Heumarktprojekt, hat sich verpflichtet, dafür die Rechtsanwaltskosten zu übernehmen, unsere Initiative Denkmalschutz hat dafür Ꞓ 1.500 gespendet und unterstützt beim Spendensammeln (es geht um einen fünfstelligen Betrag). Bis jetzt waren alle Einsprüche erfolgreich bzw. sind die Bescheide nicht rechtskräftig geworden!
Weiterer (3.) Feststellungsbescheid gegen UVP-Pflicht im Laufen
Es scheint zu stimmen, was Tojner 2014 im Wirtschaftsblatt geäußert hat: „Ja, die UNESCO wird sich aufregen, aber die Stadt Wien hat mir das Commitment gegeben, das Projekt umzusetzen.“ Die Landesregierung hat skandalöserweise für die nächste Heumarktprojektvariante einen Feststellungsbescheid gegen die UVP-Pflicht ausgestellt (12.11.2024), der die Zivilgesellschaft um teures Geld dazu zwingt, wieder dagegen Beschwerde zu erheben. Sieht so unser Rechtsstaat aus, dass nur durch Beeinspruchungen Recht hergestellt wird? Die Vorgaben der UNESCO sind seit 2012/13 klar, das Heumarkt-Hochhaus darf nicht „höher als Bestand“ gebaut werden (ca. 38 m).
Volksanwaltschaft bestätigt zahlreiche Rechtsverletzungen!
Die Volksanwaltschaft rügte bereits im Dezember 2017, kurz nach der Umwidmung, die Wiener Landesregierung wegen vier grober Missstände („Rechtsverletzungen“) beim Verfahren für das geplante Hochhausprojekt: 1. Kein außerordentlicher Mehrwert für die Allgemeinheit, 2. Städtebaulicher Vertrag widerspricht der Wiener Bauordnung, 3. „Wunschwidmung“ für den Bauwerber und 4. ignoranter Umgang mit dem Weltkulturerbe. Durch das Heumarkt-Bauprojekt mit einer Erhöhung von derzeit 38 m auf 48 m bzw. 49,9 m wird der Belvedereblick weiterhin schwer gestört, wie die Welterbeverträglichkeitsprüfung (HIA) vom Dezember 2023 von Prof. Michael Kloos feststellt.
6. Heumarkt-Petition im Gemeinderatsausschuss am 9.1.
Der Widerstand der Zivilgesellschaft bleibt groß. In Anbetracht dieser Rechtsverletzungen ist die Forderung nach einer Bausperre und Rückwidmung (UNESCO-Vorgabe: „nicht höher als Bestand“), wie in der am 30.5. eingebrachten Petition gefordert, mehr als legitim. Die Zeit ist überfällig, das Heumarktprojekt endgültig zu Grabe zu tragen.
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