Parlament veröffentlicht aktuelle Liste der Nebentätigkeiten der Mitglieder des Nationalrats
Die Mitglieder des neuen Nationalrats haben ihre Nebentätigkeiten gemeldet. Die zentralen Regelungen zu Unvereinbarkeit und Transparenz sind in der österreichischen Bundesverfassung und im Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz enthalten.
Die aktuelle Liste gemäß § 9 Bezügebegrenzungs-BVG – Nationalrat ist mit dem heutigen Tag auf der Parlamentswebsite abrufbar. Es ist auch möglich, gezielt bei den einzelnen Biografien der Nationalratsmitglieder unter dem Reiter „Transparenz“ die Angaben der jeweiligen Abgeordneten zu finden.
Das Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz verpflichtet die Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats, jede leitende Stellung in einer AG, GmbH, Stiftung oder Sparkasse – etwa als Geschäftsführer:in oder Aufsichtsratsmitglied – bekanntzugeben. Auch für leitende ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es eine Meldepflicht. Darüber hinaus sind sämtliche sonstige Tätigkeiten zu melden, die mit einem Vermögensvorteil verbunden sind. Aus diesen Angaben wird die Einkommenskategorie berechnet, die den durchschnittlichen monatlichen Bruttobezügen aus den gemeldeten Daten entspricht. Diese Meldung muss spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres, das heißt für 2024 bis spätestens Ende Juni 2025, erfolgen.
Diese Angaben sind auch für die Mitglieder des Bundesrates in der Liste § 9 Bezügebegrenzungs-BVG – Bundesrat veröffentlicht. (Schluss) red
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