„Bürgeranwalt“: Ungleichbehandlung? Warum müssen die einen für Zugang zu Fernwärme zahlen und andere nicht? | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

„Bürgeranwalt“: Ungleichbehandlung? Warum müssen die einen für Zugang zu Fernwärme zahlen und andere nicht?

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Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 23. November 2024, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge:

Ungleichbehandlung? Warum müssen die einen für Zugang zu Fernwärme zahlen und andere nicht?

Herr S. aus Altheim in Oberösterreich und drei Nachbarn wollten sich an die örtliche Fernwärmeleitung anschließen, in der geothermische Energie genutzt wird. Die Stadtgemeinde verlangte dafür aber die Übernahme der Kosten für den Ausbau der bestehenden Leitung, rund 50.000 Euro. Herr S. sieht darin eine Ungleichbehandlung, weil andere Gemeindebürger:innen nichts für die Zuleitung bezahlen müssten. Volksanwältin Gaby Schwarz stellt sich an die Seite der Beschwerdeführer.

Geplante Kleingartensiedlung – gibt es nach einer Diskussion in „Bürgeranwalt“ eine Zufahrt?

Familie R. besitzt ein 2.500 Quadratmeter großes Grundstück in Baden, auf dem sie eine Kleingartenanlage errichten wollte. Das scheiterte aber an einem elf Quadratmeter großen Grundstück, das der Gemeinde gehört und zwischen dem Areal von Familie R. und der Straße liegt. Dieser „Zwickel“ machte die erforderliche Zufahrt zur geplanten Kleingartenanlage in der vorgeschriebenen Breite unmöglich. Wurde nach Kritik von Volksanwältin Gaby Schwarz in „Bürgeranwalt“ eine Lösung für das Problem gefunden?

Abbruch einer Haushälfte – ist die andere Hälfte dadurch gefährdet?

Mitten in der Altstadt von Krems steht das Haus der Familie D. Es teilt sich die Innenmauer mit dem Nachbarhaus, denn die beiden Gebäude wurden vor rund 250 Jahren als ein Haus errichtet. Nun will der Nachbar sein Objekt abreißen lassen und Familie D. fürchtet um die Standsicherheit ihres Hauses.

Streit um Brücke – Wird eine Wohnstraße nun zur stark befahrenen Straße?

Eine Brücke in Purkersdorf sorgte für heftige Emotionen. Sie gehört zu einer Wohnungseigentumsanlage, würde aber auch als Zufahrt für ein daneben gebautes neues Wohnhaus benötigt werden. Weil einer der 26 Wohnungseigentümer:innen sich gegen eine Nutzung der Brücke durch die Allgemeinheit stellt, wäre die Zufahrt durch eine Wohnstraße eine Alternative. Aber das hat zu heftigen Protesten geführt. Konnte nach einer Diskussion in „Bürgeranwalt“ eine gütliche Einigung gefunden werden?

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