Renaturierung: Zuständige FPÖ-Naturschutzlandesrätin Rosenkranz droht mit Enteignung | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Renaturierung: Zuständige FPÖ-Naturschutzlandesrätin Rosenkranz droht mit Enteignung

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Die für die Umsetzung der Renaturierungsverordnung zuständige freiheitliche Naturschutzlandesrätin Susanne Rosenkranz hat in der Tageszeitung Die Presse zur Enteignung der Bäuerinnen und Bauern durch die Bundesregierung aufgerufen und dementiert dies auch in einer Wut-Aussendung gegen den Bauernbund nicht.

Für den NÖ Bauernbund rund um Kammerpräsident Johannes Schmuckenschlager ist dies ein absoluter Tabubruch, der die wahre Geisteshaltung der FPÖ offenbart: „Mit dem Bauernbund und der ÖVP wird es das nicht geben – unter keinen Umständen und ohne jegliche Diskussions- oder Verhandlungsbereitschaft. Für die FPÖ scheint die Umsetzung einer ideologisch motivierten EU-Verordnung wichtiger zu sein als der Schutz der verfassungsmäßig garantierten Eigentumsrechte unserer bäuerlichen Familien.“

Versorgungssicherheit und Eigentum stehen über ökoromantischen Fantasien

Der Vorstoß der FPÖ ist für den NÖ Bauernbund auch deshalb unverständlich, weil Niederösterreich in der Vergangenheit schon zahlreiche Renaturierungsmaßnahmen erfolgreich umgesetzt hat – stets in Partnerschaft mit den betroffenen Grundbesitzern, mit Sinn und Hausverstand, auf Augenhöhe und vor allem ohne Enteignungen.

Bauernbund fordert eigenen Budgettopf für Renaturierungsmaßnahmen

„Versorgungssicherheit und Eigentum stehen für uns über ökoromantischen Fantasien, deren Mehrwert für Österreich und Niederösterreich äußerst begrenzt ist. Der Bauernbund hat die ökosoziale Marktwirtschaft erfunden, durch die in Österreich bereits zahlreiche Projekte zum Klima-, Umwelt-, Wald-, Tier- und Bodenschutz realisiert wurden – lange bevor andere darüber nachgedacht haben. Deshalb wehren wir uns entschieden gegen zusätzliche Belastungen der österreichischen Bevölkerung und insbesondere der heimischen Landwirtschaft. Deshalb braucht es auch einen eigenen Budgettopf für Renaturierungsmaßnahmen und ganz sicher keine Enteignungen. Die Leistungen und Mehrbelastungen müssen ausgeglichen werden“, stellt Schmuckenschlager abschließend klar.

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