FPÖ – Kolm: „Scheidende Regierung schadet Renommee unseres Wirtschafts- und Finanzstandortes und löst Datenschutzprobleme nicht!“
„Ein Blick auf die Budgetsituation gibt keinerlei Anlass für Hoffnung und Zuversicht. Vielmehr ist die Vertrauensbasis zwischen den wichtigsten Akteuren der heimischen Finanz- und Fiskalpolitik gelinde gesagt gestört und jetzt, wo sich ÖVP-Finanzminister Brunner nach Brüssel verabschiedet und ÖVP-Kanzler Nehammer an einer Dreierkoalition der Verlierer bastelt, muss es plötzlich ganz schnell gehen mit dieser Gesetzesmaterie. Der Hintergrund dabei ist, dass eine Verschlechterung des Kreditratings droht, wenn Österreich nicht bis Jahresende Reformen veranlasst“, erklärte die freiheitliche Nationalratsabgeordnete Dr. Barbara Kolm heute in ihrer Rede zum Finanzmarkt-Geldwäschegesetz-Anpassungsgesetz im Nationalrat.
Grundsätzlich seien alle Regelungen zu begrüßen, die maßvoll und sorgsam dazu beitragen würden, das internationale Renommee des heimischen Finanzplatzes ohne „Gold-Plating“ zu pflegen. „Wir müssen dafür Sorge tragen, dass möglichst viel Kapital in Österreich gebunden bleibt und neu investiert wird. Wir stellen aber mit Bedauern fest, dass sich die scheidende Bundesregierung wieder nicht rechtzeitig um einen sorgfältigen Umsetzungsvorschlag gekümmert und dieses Gesetz in letzter Sekunde vorgelegt hat. Dieses ‚Eilverfahren’ birgt das Risiko inhaltlicher Fehler und schlechter Gesetzgebungsqualität“, so Kolm. Es bleibe vor allem das Datenschutzproblem ungelöst: So sei etwa beim wechselseitigen Informationsaustausch im Sinne des Transparenzgebotes unklar, auf welcher Grundlage ein allfälliger Terrorismusfinanzierungsverdacht im Raum stehe. „In der Regel kann es sich dabei nur um bloße Verdachtsmeldungen handeln. Daher sehen wir Freiheitliche die Gefahr, dass mit diesem Gesetz Anreize dafür geschaffen werden, Dritte einer strafbaren Handlung zu bezichtigen. Damit könnte eine Art Denunziationswerkzeug entstehen, das dem Ruf des österreichischen Finanzplatzes nicht dienlich ist“, warnte die freiheitliche Abgeordnete, die auch schlüssige Antworten darauf vermisste, warum sich das Transparenzgebot angeblich besser in die Rechtspraxis umsetzen lasse als etwa die Alternative mit der Lizensierung der Nominees.
Die vorgesehenen Änderungen rund um die Stiftungszusatzurkunde erachtete Kolm als „überschießend und nicht zielführend“: „Stiftungszusatzurkunden sind höchst sensible Dokumente, in denen viel Privates festgehalten sein kann. Anstatt der Stiftungszusatzurkunde hätte man die Möglichkeit vorsehen können, einen entsprechend notariell beurkundeten Aktenvermerk vorzulegen. Daher wird sich auch diese Gesetzesänderung nicht positiv auf das Stiftungswesen auswirken, an dem viele Unternehmen und Arbeitsplätze hängen.“ Da dieser Gesetzesentwurf auch die Erlassung innerstaatlicher Maßnahmen vorsehe, um völkerrechtliche Sanktionsmaßnahmen der UNO oder der EU umzusetzen, kritisierte NAbg. Dr. Barbara Kolm die fehlende Festlegung eines Verfahrens, das Transparenz rund um die Listung sichere.
„Es ist auch kein Antragsrecht auf Entlistung für von Sanktionen Betroffene vorgesehen. Ein solches wäre aber besonders wichtig, da mit diesen Sanktionen sehr stark in die Grundrechte eingegriffen wird und diese unwiderrufliche Auswirkungen haben können, wie etwa den Verfall von Waren“, führte Kolm weiter aus und bezeichnete es als „gravierend“, dass der Grundrechtsschutz nicht klar verankert sei: „Auch in Bezug auf Strafbestimmungen handelt es sich um eine ‚Blanko-Strafnorm‘, weil für Betroffene im Vorhinein nicht absehbar ist, welche Verhaltensweisen strafbar sein können – rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht das eindeutig nicht! Zusammenfassend ist zu befürchten, dass sich diese ‚Eilmaßnahmen in letzter Sekunde‘ wieder nachteilig für den Arbeits- und Wirtschaftsstandort auswirken und dem Renommee schaden werden.“
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