Appell an die neue Regierung für Basisfinanzierung und -rechte für den Dachverband HOSPIZ ÖSTERREICH | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Appell an die neue Regierung für Basisfinanzierung und -rechte für den Dachverband HOSPIZ ÖSTERREICH

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HOSPIZ ÖSTERREICH als Dachverband und Interessensvertretung von 390 Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Österreich hat sich mehr als 30 Jahre lang dafür eingesetzt, dass Hospiz- und Palliativversorgung für alle Menschen, die sie brauchen, erreichbar, zugänglich und leistbar ist.

Das am 1.1.2022 in Kraft getretene Hospiz- und Palliativfondsgesetz (HosPalFG) sieht den flächendeckenden Ausbau und die österreichweit geregelte Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung vor. Das betrifft stationäre Hospize, Tageshospize, Mobile Palliativteams, Palliativkonsiliardienste, Hospizteams, Alten- und Pflegeheime, die mobile Pflege und Betreuung zu Hause und das Krankenhaus. Durch das Gesetz werden auch die Qualitätssicherung sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen gesichert.

Das von der Ehrenpräsidentin Waltraud Klasnic als „Jahrhundertgesetz, von dem die Menschen auch in 40 und 60 Jahren noch profitieren werden.“ beschriebene Regelwerk hat nur einen Haken. Im Unterschied zu anderen (vgl. Kammern) sind darin für die Interessensvertretung weder eine Basisfinanzierung vorgesehen noch Rechte festgelegt. In den Materialien zum Gesetz wird sowohl auf die Grundlagenarbeit des Dachverbands verwiesen (s. XXVII_I_1290_3_Materialien) als auch auf dessen Expertise als Stakeholder, die „… in die Erarbeitung der Qualitätskriterien einzufließen hat.“

Auch die von HOSPIZ ÖSTERREICH über Jahrzehnte durchgeführte, und in ihrer Ausführlichkeit und Genauigkeit in Europa lange einzigartige Datenerhebung wird darin angeführt, als Basis, auf der aufzubauen ist.

Die neue Datenerhebung erfolgt laut Gesetz nun über die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), ohne Zugriffsrecht auf die erhobenen Daten für den Dachverband. Man kann sagen, dass die durch Spenden und Förderungen finanzierte 30-jährige Aufbauarbeit des Dachverbands gut genug war, um darauf ein Gesetz zu bauen, aber nun – frei nach Schiller – hat „der Mohr seine Schuldigkeit getan“…

HOSPIZ ÖSTERREICH agiert weiterhin als Interessensvertretung, engagiert sich für Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung, in der Aus-, Fort- und Weiterbildung zu Hospiz und Palliative Care, in der Qualitätssicherung und -entwicklung, als Beratungs- und Kompetenzzentrum für Hospiz- und Palliativarbeit, als Veranstalter und Vernetzerin.

Ohne HOSPIZ ÖSTERREICH wäre eine Weiterentwicklung im Bereich Hospiz und Palliative Care in Österreich in nicht denkbar. Unser USP ist die lokale, nationale und internationale Vernetzung, die Verbindung zur Praxis, die multiprofessionellen Kontakte, die Bindegliedfunktion zwischen Hilfesuchenden, Betreuenden sowie Einrichtungen, Trägern und Bundesverwaltung, die jahrzehntelange Erfahrung, Expertise und das Innovationspotential.

Es ist daher von hohem öffentlichem Interesse, dass es in Österreich einen starken und handlungsfähigen Dachverband als bundesweite Interessensvertretung gibt.

Die demografische Entwicklung ergibt bis zum Jahr 2040 einen Anstieg des Bedarfs von Hospiz und Palliative Care um 40 % – dafür müssen wir uns vorbereiten, konzeptuell und in der Praxis. Das ist nur mit einer gesicherten finanziellen Basis und dem verbrieften Recht auf Einsicht in sämtliche erhobenen Daten und Planungen in Bezug auf Versorgung und Ausbau möglich.

HOSPIZ ÖSTERREICH ersucht daher die neue Regierung, die notwendigen gesetzlichen Ergänzungen zu veranlassen, und sowohl eine gesicherte Basisfinanzierung als auch die Dateneinsicht zu ermöglichen. Nur so kann der Vorsprung, den HOSPIZ ÖSTERREICH im Bereich Hospiz und Palliative Care über Jahrzehnte für Österreich aufbauen konnte, auch weiterhin gewährleistet werden.

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