Islamische Föderation verurteilt haltlose Hetze gegen muslimische Gemeinschaft
Diese wiederaufkommende Diffamierung und Hetze gegen die muslimische Gemeinschaft in Österreich ist besorgniserregend und beunruhigend. Sie erinnert an längst vergessen geglaubte Rhetorik, schürt Misstrauen, stellt Muslime als „fremd“ und integrationsfeindlich dar und ist im Ergebnis brandgefährlich.
Die IFW ist gegenüber sachlicher und konstruktiver Kritik stets offen und nimmt sie dankbar an. Gefährlichen „Hexenjagden“ stellt sie sich jedoch mit aller Entschiedenheit entgegen. Sie erschwert nicht nur die Umsetzung wichtiger, gesamtgesellschaftlicher Projekte, sondern sät Misstrauen und spaltet die Gesamtgesellschaft. Die IFW wird sich davon nicht beirren lassen und weiterhin für ein Österreich eintreten, in dem alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von ihrem Hintergrund – gleichberechtigt und wertgeschätzt werden.
Die Islamische Föderation ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Österreich. Sie agiert mit größter Transparenz und in Übereinstimmung mit österreichischem Recht. Zu ihrem Auftrag gehört auch die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die IFW setzt sich aktiv für die Integration muslimischer Bürgerinnen und Bürger in Österreich ein und fördert mit Bildungsprogrammen, kulturellen Veranstaltungen und sozialen Projekten das Verständnis für Vielfalt in der Gesellschaft. Die Öffentlichkeit und alle Interessierten sind eingeladen, sich davon ein Bild zu machen und ins Gespräch zu kommen.
Medien sind ein wichtiger Stützpfeiler unserer demokratischen Grundordnung und der Wahrheit verpflichtet. Ergebnisoffene Recherche und kritisches Hinterfragen sind das Handwerkszeug. Zum guten Journalismus gehört es mithin, alle Seiten zu hören, Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme zu Vorwürfen zu geben. Dies ist hier unterblieben. Das ist bedauerlich und enttäuschend.
Vielmehr hat man sich vorliegend einem altbekannten Ausgrenzungsmuster bedient: Es kommt unhinterfragt ein sogenannter „Islam-Experte“ zu Wort, dessen Glaubwürdigkeit bereits massiv gelitten hat. Eine Person, dem in der umstrittenen „Luxor-Operation“ gerichtlich als Sachverständiger das Amt enthoben wurde aufgrund Befangenheit und schuldbarer Unwissenheit. Eine derart einseitige und verzerrte Darstellung ist grob fahrlässig und gehört hinterfragt.
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