WKÖ-Trefelik zu Temu: EU setzt erste wichtige Schritte für mehr Fairness im Wettbewerb, weitere müssen folgen
„Wir haben auf EU-Ebene zahlreiche Gespräche geführt, um die unfairen Praktiken von Temu, Shein & Co und ihre Folgen für den europäischen Handel aufzuzeigen. Es freut uns daher, dass diese Aufklärungsarbeit von uns sowie auch aus Deutschland erste Erfolge nach sich zieht und die Europäische Kommission Temu nun aus mehreren Blickwinkeln unter die Lupe nimmt“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich.
Denn erst Ende vergangener Woche haben das europäische Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Network) und die Kommission den chinesischen Online-Marktplatz Temu auf mehrere Praktiken auf seiner Plattform hingewiesen, die gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen. Dazu zählen unter anderem falsche Rabattaktionen sowie Ausübung von Druck auf die Konsument:innen, indem der Eindruck vermittelt werde, dass das Produkt mit einem Nachlass angeboten wird oder nur kurze Zeit verfügbar ist, obwohl dies gar nicht der Fall ist. Aber auch fehlende Informationen, gefälschte Bewertungen sowie erzwungene Gamification wurden beanstandet. Bei letzterer geht es darum, dass Konsument:innen an einem Glücksrad drehen müssen, um auf den Online-Marktplatz zugreifen zu können, genaue Nutzungsbedingungen im Zusammenhang mit diesem Glücksspiel sind allerdings vorhanden.
„Wer nach Europa liefert, muss sich auch an europäische Spielregeln halten. Solch fragwürdige Praktiken zählen nicht dazu“, begrüßt Trefelik die Aufforderungen der Kommission an Temu, die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Positiv sei darüber hinaus das Verfahren, das die Kommission im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste gegen Temu eingeleitet hat.
„Damit sind erste wichtige Schritte für mehr Fairness im Wettbewerb für den Einzelhandel in Europa gesetzt. Gerade angesichts der aktuell schwierigen Situation des heimischen Handels müssen aber weitere folgen“, fordert Trefelik. Er spricht damit nicht zuletzt die Entwaldungsverordnung an. „EU-Regelungen müssen auch für jene gelten, die nach Europa hereinliefern. Denn nur einseitig die europäischen Handelsbetriebe mit unzähligen Auflagen und zusätzlicher Bürokratie zu konfrontieren, macht die aktuellen Bemühungen für fairen Wettbewerb wieder zunichte“, sagt Trefelik. (PWK409/DFS)
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