Diakonie zu Allerheiligen: Grobe Mängel beim Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Diakonie zu Allerheiligen: Grobe Mängel beim Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung

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Jeder Sterbende solle qualitativ hochwertig versorgt werden, eine neue Regelfinanzierung solle ein Sterben in Würde für alle ermöglichen – das ist das Ziel, mit dem der Nationalrat 2022 das „Hospiz- und Palliativfondsgesetz“ beschlossen hat. „Von diesem Ziel sind wir meilenweit entfernt“, kritisiert Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser anlässlich des bevorstehenden Allerheiligentages. Zwar habe der Ausbau spezialisierter Angebote wie stationäre Hospize und Tageshospize „Gott sei Dank“ Fahrt aufgenommen, doch: „Diese Angebote erreichen 80% der Menschen, die Hospiz- und Palliativversorgung brauchen, nicht.“

Gute Versorgung am Lebensende darf nicht auf wenige Einrichtungen beschränkt bleiben

Nur der kleinere Teil der Menschen braucht am Lebensende Betreuung in einem Hospiz oder auf einer Palliativstation, weiß man bei der Diakonie. Der Großteil der Menschen verbringt die letzte Lebensphase in einem Alten- und Pflegeheim, auf einer normalen Station im Krankenhaus oder zu Hause. „Angebote wie ehrenamtliche Hospizteams, schmerzfreies Sterben im Pflegeheim oder in der mobilen Betreuung zu Hause werden sträflich vernachlässigt“, so Moser. Derzeit stünden für diese Angebote nur sehr geringe Mittel zur Verfügung. „Für den Ausbau der so genannten Grundversorgung bleiben bildlich gesprochen nur die Krümel, die unter den Tisch fallen.“ 

Auch der Wohnort mache einen Unterschied bei der Hospizversorgung, kritisiert die Diakonie-Direktorin weiter. Das aktuelle Finanzierungsmodell führe zu großen regionalen Unterschieden. Der Bund stellt Mittel zur Verfügung, die aber nur genutzt werden können, wenn ein Bundesland den gleichen Betrag investiert (ein weiteres Drittel kommt dann von der Sozialversicherung). 

Diakonie fordert Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativleistungen unabhängig von Wohnort, Sterbeort, Alter und Erkrankung

„Es muss sichergestellt werden, dass eine würdevolle Begleitung in der letzten Lebensphase für alle Menschen verfügbar ist,“ mahnt Moser. „Menschen brauchen am Ende des Lebens die gleiche Zuwendung und qualifizierte Versorgung. Egal, in welchem Bundesland und egal, an welchem Lebens- bzw. Sterbeort“. Darauf müsse der Fokus bis zum Vollausbau, der 2026 erreicht werden soll, gelegt werden. “Das neue Gesetz ist erst dann gut, wenn es für alle Menschen gleich wirksam wird.”

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