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Wölbitsch/Gstöttner: Wiener Public Corporate Governance Kodex erster Schritt in die richtige Richtung

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„Spätestens der Wien Energie Skandal, bei dem die Versorgungssicherheit unserer Stadt beinahe riskiert wurde, und der darauf folgenden Untersuchungskommission steht fest, dass es mit dem Beteiligungsmanagement in Wien nicht immer zum Besten steht. Der heute vorliegende Public Corporate Governance Kodex soll nun die Situation zumindest in einem Bereich verbessern“, betont der Klubobmann der Wiener Volkspartei, Gemeinderat Markus Wölbitsch, in der Schwerpunktdebatte des heutigen Gemeinderates. 

Nun müssten jedoch weitere wichtige Schritte folgen, um entsprechende weitere Skandale dieser Art nachhaltig zu verhindern. „Vor allem eine Reform der Untersuchungskommission, die diesen Namen auch tatsächlich verdient, steht nach wie vor aus. Solange die zu überprüfenden Abteilungen selbst bestimmen können, welche Akten sie der Untersuchungskommission vorlegen, weil es keine verpflichtende Aktenlieferung gibt, ist echte Kontrolle und Transparenz nicht möglich“, kritisiert Wölbitsch. 

Zudem bedürfe es dringend einer Reform des Notkompetenzrechtes des Bürgermeisters. „Natürlich ist das ein durchaus wichtiges Instrument, allerdings muss es einerseits zu einer Konkretisierung des Wortes ‚unmittelbar‘ kommen, wann die übergangenen Gremien informiert werden müssen, und andererseits auch zu einer ‚unmittelbaren‘ Rechtfertigung, warum diese Umgehung überhaupt notwendig geworden ist“, erläutert der Klubobmann.

Gemeinderat Markus Gstöttner ging auf den Inhalt des vorliegenden Kodex näher ein. „Es finden sich darin viele begrüßenswerte Punkte, die hoffentlich ohnehin längst innerhalb der Unternehmen so gehandhabt werden, wie etwa, dass die Eigentümerinteressen professionell wahrgenommen werden sollen. Da die Stadt und damit auch die stadteigenen Unternehmen in den letzten Jahren stark gewachsen sind, braucht es eine entsprechende transparente und klar kommunizierte Beteiligungsstrategie. Dass nun einer Forderung der Opposition nachgegeben und dieser Kodex erstellt wurde, ist ein erster Schritt“, so Gstöttner.

Besonders wichtig seien dabei die Punkte, dass Geschäftsführungsorgane zukünftig ein angemessenes Risikomanagement implementieren müssen, und es Kompetenzprofile für Aufsichtsräte braucht. „Jetzt bleibt zu hoffen, dass der nun vorliegende Rahmen auch wirklich mit Leben gefüllt wird und es zur Umsetzung kommt. Wir werden das jedenfalls beobachten und gegebenenfalls Änderungen einfordern“, betont Gstöttner abschließend.

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