US-Schiedsgericht: Vorwurf der Schiedsrichterbestechung im Fechtsport unbegründet - ARD-Verdachtsberichterstattung widerlegt | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

US-Schiedsgericht: Vorwurf der Schiedsrichterbestechung im Fechtsport unbegründet – ARD-Verdachtsberichterstattung widerlegt

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Das Landgericht Hamburg hat mit einstweiliger Verfügung vom 25.09.2024 (324 O 421/24) eine in der ARD-Sportschau vom 04.08.2024 durch den Sportjournalisten Hans-Joachim „Hajo“ Seppelt aufgestellte Behauptung als unzulässige Verdachtsberichterstattung und als persönlichkeitsrechtsverletzend verboten. Seppelt hatte den russisch-usbekischen Multimilliardär Alischer Usmanow für Bestechung und Manipulation von Schiedsrichtern im internationalen Fechtsport verantwortlich gemacht. Usmanow, der Anfang 2022 aufgrund von EU-Sanktionen freiwillig von seinem Amt als Präsident des internationalen Fechtverbandes (FIE) zurückgetreten war, habe beim Fechten ein „System der Schiedsrichterbestechung etabliert“.

Bereits einen Monat vor der ARD-Sendung konnte ein US-Schiedsgericht (Case No. 24060602, Urteil vom 05. Juli 2024) keine Grundlage für die in dem Verfahren erhobenen Manipulationsvorwürfe finden und wies die Klage ab. Diese bereits bekannte Entscheidung wurde in dem ARD-Bericht nicht erwähnt.

Jetzt wurde der Schiedsspruch in einem weiteren US-Fall verkündet (Case No. 24061201, Doddo vs USFA and Saron et al). Die ARD verwies in ihrer Berichterstattung zwar auf dieses „laufende Verfahren“, berichtete aber bislang nicht über dessen Ausgang. Auch in dieser Entscheidung wurden sämtliche erhobenen Korruptions- und Manipulationsvorwürfe als unbegründet erachtet und die Klage abgewiesen. Die Manipulationsvorwürfe betrafen Duelle, in denen der Bulgare Vasil Milenchev (54) als Schiedsrichter beteiligt war. Der Kläger selbst bezeichnete Milenchev in dem Prozess als „einen der besten, wenn nicht den besten Säbel-Schiedsrichter der Welt“.

In dem Urteil heißt es, der Kläger habe „dem Schiedsgericht keinerlei Beweise vorgelegt oder ein Motiv für eine Konspiration zur Manipulation der streitigen Gefechte geschildert“. Nachweise für Zahlungen gebe es ebenso wenig wie Nachweise für die Gewährung sonstiger Vorteile. Der Kläger selbst räumte laut dem Urteil ein, außer seiner eigenen statistischen Analyse und Fotos aus den sozialen Medien „keine stichhaltigen Beweise dafür zu besitzen, dass [der Schiedsrichter] Milenchev Geld oder irgendetwas von diesem Kaliber genommen hat“.

Joachim Steinhöfel, Medienanwalt von Alischer Usmanow:

„Der ARD wurde nicht nur persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung untersagt. Gleich zwei Schiedsgerichtsentscheidungen aus den USA belegen, dass die von dem öffentlich-rechtlichen Sender verbreiteten Gerüchte haltlos aufgestellte und rufschädigende Verunglimpfungen von Herrn Usmanow, des internationalen Fechtverbandes und der dort aktiven Sportler und Schiedsrichter sind.

Neben das journalistische Versagen der ARD und ihrer führenden Sportjournalisten in der Vergangenheit tritt nun hinzu, dass die Ergebnisse der Entscheidungen der US-Gerichte unter den Teppich gekehrt werden. Von dubiosen Zeugen aufgestellte Verschwörungstheorien werden weiter verbreitet. Stellen Gerichte aber fest, dass deren Unterstellungen haltlos sind, wird dies in der Berichterstattung unterschlagen.“

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