Im Krankenstand abgemeldet: Dienstgeber:in muss nach AK-Intervention zahlen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Im Krankenstand abgemeldet: Dienstgeber:in muss nach AK-Intervention zahlen

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Die ärztliche Verlängerung seines Krankenstandes hatte ein Kärntner Dienstnehmer einen Tag zu spät an das Unternehmen übermittelt, worauf ihn die Firma unverzüglich abmeldete. Verzweifelt wandte sich der Mann an die Arbeiterkammer in Villach. 

 

„Im konkreten Fall des Dienstnehmers kann man nicht von einem ‚unberechtigten vorzeitigen Austritt‘ sprechen“, erklärt Michelle Müllneritsch, Juristin der AK Villach, die sich erfolgreich für den Arbeitnehmer eingesetzt hat. Dank der juristischen Unterstützung durch die AK-Expertin konnte eine korrekte Abrechnung und Abmeldung beim zuständigen österreichischen Sozialversicherungsträger erreicht werden. Der Dienstnehmer erhielt schließlich rund 3.900 Euro netto bzw. 6.400 Euro brutto. 

 

AK-Präsident Goach: „Es ist entscheidend, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und sich im Bedarfsfall bei uns in der Arbeiterkammer Unterstützung holen. Wir stehen an der Seite der Beschäftigten und setzen uns für faire Bedingungen ein. Wir fordern daher nicht nur einen Kündigungsschutz im Krankenstand, sondern auch eine gesetzliche Regelung, dass Urlaub und Zeitausgleich schon vom ersten Krankenstands-Tag an nicht konsumiert werden dürfen.“

 

AK-Arbeitsrecht: 050 477-1004 oder arbeitsrecht@akktn.at

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