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Samariterbund begrüßt EuGH-Urteil zur Westsahara

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein wegweisendes Urteil verkündet, das die Handels- und Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko für ungültig erklärt, sofern sie das Gebiet der Westsahara betreffen. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit, das Völkerrecht zu respektieren und die Rechte der Bevölkerung der Westsahara zu wahren.

„Dies ist ein bedeutender Sieg für die Bevölkerung der Westsahara“, erklärt Karin Scheele, Abgeordnete zum NÖ Landtag und Vorsitzende der Österreichisch-Saharauischen Gesellschaft. „In einer Zeit, in der das Völkerrecht weltweit unter Druck steht, ist es von grundlegender Bedeutung, dass die EU die Urteile ihres eigenen Gerichtshofs respektiert.“

Der Präsident des EuGH, Koen Lenaerts, stellte klar, dass die bestehenden Abkommen zwischen der EU und Marokko, die die Westsahara umfassen, innerhalb eines Jahres beendet werden müssen. Der Gerichtshof bestätigte, dass die Westsahara ein „separates und eigenständiges“ Gebiet ist, über das Marokko keine Souveränität besitzt. Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Bevölkerung der Westsahara dürfen keine Abkommen die Ressourcen oder das Gebiet betreffen.

Samariterbund: EU muss Rechtsstaatlichkeit wahren

Andreas Balog, Geschäftsführer des Samariterbundes, begrüßte das Urteil: „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die EU ihre eigenen rechtlichen Standards aufrechterhält. Die Westsahara ist nicht Teil Marokkos, und jede Nutzung der Ressourcen dieses Gebiets ohne Zustimmung der Bevölkerung der Westsahara verstößt gegen internationales Recht.“

Die NGO Western Sahara Resource Watch, die sich für die Rechte der Menschen in der Westsahara einsetzt, bekräftigte die Bedeutung des Urteils. „Das Urteil ist ein klares Signal an alle Unternehmen, die an der Plünderung der Ressourcen der Westsahara beteiligt sind. Sie müssen ihre Beteiligung sofort beenden und die Rechtsstaatlichkeit respektieren“, so Sara Eyckmans von der Organisation.

Bereits in früheren Urteilen, 2016 und 2018, hatte der EuGH entschieden, dass die Abkommen der EU mit Marokko die Westsahara nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der dortigen Bevölkerung betreffen können. Doch die EU-Institutionen umgingen diese Vorgaben, indem sie Abkommen mit Marokko verhandelten, die die Westsahara ohne Einbeziehung der Bevölkerung einbezogen.

Österreichische Verantwortung

Karin Scheele, Vorsitzende der Österreichisch-Saharauischen Gesellschaft, fordert nun von der österreichischen Bundesregierung Konsequenzen: „Die österreichischen Behörden müssen sicherstellen, dass illegal nach Österreich importierte Waren aus der Westsahara, die als marokkanisch deklariert werden, nicht in den Handel gelangen. Jetzt ist Handeln gefragt.“

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