Land Kärnten ermöglicht pflegenden Angehörigen kostenlosen Urlaub
„Der Weltalzheimertag zeigt einmal mehr auf, welcher großen Belastung pflegende Angehörige ausgesetzt sind. Sich der Pflege eines Familienmitgliedes zu widmen, ist eine emotional und körperlich äußerst fordernde Aufgabe. Darum ist es auch so wichtig, sich selbst Pausen zu gönnen“, ist Gesundheitsreferentin Beate Prettner überzeugt. Kärnten hat ein vielfältiges Entlastungspaket für pflegende Angehörige entwickelt, das jedes Jahr um weitere Angebote erweitert wird. Eine der Maßnahmen ist der kostenlose Wellnessurlaub. Dafür gibt es drei Frühjahrs- und drei Herbsttermine. Für die Herbsttermine (10. bis 17. November; 24. November bis 1. Dezember; 8. bis 15. Dezember) läuft aktuell die Anmeldefrist. Landesrätin Prettner appelliert an die Betroffenen, sich bis spätestens 18. Oktober anzumelden.
„Die Auszeit umfasst sieben Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis in einem Gesundheitshotel. Inbegriffen sind sämtliche individuelle Therapieanwendungen, die Nutzung aller Einrichtungen wie Hallenbad, Freibad, Saunalandschaft, Dampfbad und – wenn gewünscht – kurärztliche Untersuchungen sowie Vorträge zu pflegerelevanten Themen oder psychologische Beratung“, informiert die Gesundheitsreferentin.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die einen nahen Verwandten ab der Pflegestufe 3 bzw. bei Demenz bereits ab der Pflegestufe 2 betreuen. „Wenn die Antragsvoraussetzungen passen, wurde noch nie jemand abgewiesen. Wir können unser Kontingent im Falle eines Mehrbedarfs aufstocken“, sagt Prettner und legt den Angehörigen nahe, von dem Angebot Gebrauch zu machen. „Es ist wichtig, auch auf sich selbst zu schauen. Damit sich während der Abwesenheit des Pflegenden keine Betreuungsprobleme auftun, sorgt das Land Kärnten für einen professionellen Ersatz“, versichert die Gesundheitsreferentin. Geholfen wird über Mobile Dienst oder über Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim. Dafür hat das Land ein Heimplatz-Kontingent reserviert. „Unsere GPS-Stellen in den Bezirken und unsere Pflegekoordinatoren in den Gemeinden mit Pflegenahversorgung sind bei der Organisation der Ersatzpflege gerne behilflich“, so Prettner.
Die Antragstellung erfolgt entweder beim zuständigen Gemeindeamt bzw. Magistrat oder in den Bezirkshauptmannschaften/GPS sowie bei der Landesregierung (abt5.pflegeurlaub@ktn.gv.at) bzw. im Internet unter www.ktn.gv.at (Menüpunkt Themen: Pflege – Unterstützung für pflegende Angehörige).
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