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Versicherungsschutz für freiwillige Helferinnen und Helfer in NÖ

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Ab sofort bietet das Land Niederösterreich einen Versicherungsschutz für freiwillige Helferinnen und Helfer in Niederösterreich. Gemeint sind dabei jene Menschen, die sich im sogenannten „informellen Freiwilligenwesen“ engagieren. Während jene Ehrenamtlichen, die in einem Verein engagiert sind, einen Versicherungsschutz durch diesen haben, gab es diesen Schutz im informellen Freiwilligenwesen bis dato noch nicht in Niederösterreich. 

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner: „Unser Land wurde von den Unwettern der vergangenen Tage in einem enormen Ausmaß getroffen. Viele Menschen haben alles verloren. In dieser Ausnahmesituation vollbringen unsere Landsleute – auch außerhalb der Einsatzorganisationen – kleine und große Heldentaten, sie helfen ihren Nachbarn den Keller auszupumpen und gehen für sie einkaufen. Denn Niederösterreich ist ein Land, in dem wir aufeinander schauen. Als Land sind wir auf diesen Zusammenhalt nicht nur stolz, wir wollen ihn auch absichern. Und zwar mit einer Versicherung auch für die Menschen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit außerhalb von Vereinen ausüben. Sie sind ab heute automatisch und kostenlos versichert. Danke an alle, die sich für ihre Nächsten einsetzen.“

LH-Stellvertreter Udo Landbauer: „Die Hilfsbereitschaft unserer Landsleute ist beeindruckend. Ganz Niederösterreich steht zusammen, krempelt die Ärmel hoch und packt an. Wer in der Nachbarschaft selbstlos und rasch Hilfe leistet, verdient aber nicht nur Dank und den größten Respekt, sondern auch den notwendigen Schutz. Mit dieser Versicherung geben wir allen Freiwilligen die Garantie, dass sie im Ernstfall gut abgesichert sind. Ganz im Sinne der Kraft der Gemeinschaft.“

LAbg. Bgm. Christoph Kainz, Präsident des Niederösterreichischen Zivilschutzverbandes: „Nach der Hochwasserkatastrophe sind unzählige Menschen bereit, ehrenamtlich zu helfen und den Betroffenen zur Seite zu stehen. Jetzt sind alle helfenden Hände gefragt. Um die Sicherheit dieser Freiwilligen zu gewährleisten, stellt dieser Versicherungsschutz einen wichtigen Schritt zur Absicherung aller ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer dar. Ihr Engagement ist unverzichtbar, und mit dieser Maßnahme möchten wir sicherstellen, dass sie dabei bestmöglich geschützt sind.“

Kultur.Region.Niederösterreich-Geschäftsführer Martin Lammerhuber: „In den letzten Jahren ist eine Entwicklung spürbar und sichtbar geworden: Neben dem organisierten Vereinsweisen gibt es ein Ehrenamt auf Zeit. Viele Menschen möchten sich punktuell engagieren und nicht langfristig binden. Für diese Menschen ist der Versicherungsschutz eine Absicherung im Falle des Falles.“

Generaldirektor der Niederösterreichischen Versicherung, Stefan Jauk: „Der umfassende Versicherungsschutz für freiwillige Helferinnen und Helfer ist uns ein zentrales Anliegen. Gerade bei einer Jahrhundert-Hochwasserkatastrophe wie dieser wird deutlich, wie unverzichtbar das Ehrenamt ist. Die unzähligen Freiwilligen, die in dieser schweren Zeit tatkräftig unterstützen, mit anpacken und Leben retten, leisten einen unschätzbaren Beitrag. Wer sich freiwillig engagiert, verdient es, entsprechend abgesichert zu sein. Wir freuen uns, diesen Schutz ab sofort auch denjenigen anbieten zu können, die sich außerhalb von Vereinen für das Gemeinwohl in Niederösterreich einsetzen.“

Das landesweite Versicherungsprodukt, welches aufgrund einer Ausschreibung bei der Niederösterreichischen Versicherung beauftragt wurde, besteht aus einer Haftpflicht- und einer Rechtsschutzversicherung (Fahrzeug-Rechtschutz, Lenker-Rechtschutz, Schadenersatz Strafrechtschutz) sowie einer Unfallversicherung. Vorteile des neuen Versicherungsschutzes sind eine automatische und kostenlose Versicherung bei der Ausübung ehrenamtlich-freiwilliger Tätigkeit und eine rasche Schadenabwicklung. 

Die Leistungen: Schutz bei Schadenersatzforderungen Dritter im Rahmen der Haftpflichtversicherung bis 2.000.000 Euro, im Rahmen der Unfallversicherung bis zu 100.000 Euro bei dauernder Invalidität ab 25 Prozent, bis zu 15.000 Euro bei Unfalltod, bis zu 5.000 Euro für Bergungskosten inkl. Hubschrauberbergung und bis zu 3.000 Euro für Heilkosten. Die Rechtsschutzversicherung umfasst Schutz bei Rechtsstreitigkeiten bis zu 75.000 Euro.

Beispiele für den Versicherungsschutz:   

Unfall: Die Unfallversicherung greift, wenn ein Nachbar bei einem Hochwasser mithilft, Tiere aus dem Stall zu retten und dabei durch einen Gegenstand schwer verletzt wird. Oder wenn ein freiwilliger Helfer bei den Aufräumarbeiten nach einem Brand stürzt und schwere Verletzungen mit dauerhaften Folgen erleidet.

Rechtsschutz: Sie hilft, wenn ein freiwilliger Helfer auf dem Weg zu Aufräumarbeiten nach einer Überschwemmung in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und der Unfallgegner seine Schuld bestreitet. Hier hilft der Fahrzeug-Rechtsschutz bei der Durchsetzung der Ansprüche. Oder: Ein freiwilliger Helfer verletzt bei den Aufräumarbeiten versehentlich einen anderen Helfer und es wird ein Strafverfahren eingeleitet. Für die Vertretung im Strafverfahren kommt der Strafrechtschutz auf. 

Haftpflicht: Die Haftpflichtversicherung wird wichtig, wenn etwa bei der Aktion „Sauberer Ort“ eine frisch angepflanzte Baumkultur beschädigt wird und gegen den verantwortlichen Organisator Schadensersatzansprüche erhoben werden.

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