Hochwasserhilfe: Betriebliche Spenden zu 100 Prozent absetzbar | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Hochwasserhilfe: Betriebliche Spenden zu 100 Prozent absetzbar

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Während die Hochwasserlage in Österreich vielerorts nach wie vor angespannt ist, haben in einigen Katastrophengebieten die Aufräumarbeiten bereits begonnen und offenbaren das Ausmaß der Zerstörung. Betroffene und im Dauereinsatz befindliche Hilfsorganisationen sind jetzt auf Spenden angewiesen. Was viele nicht wissen: Für Wirtschaftsbetriebe, die im Katastrophenfall spenden, gibt es einen Steuervorteil, der mehr Hilfeleistung möglich macht. 

Während Unternehmen gemeinhin 10 Prozent ihrer Einnahmen als Spenden steuermindernd geltend machen können, gilt für Hilfsleistungen zugunsten akuter Katastrophenfälle im In- oder Ausland eine Sonderregelung: Sie können zu 100 Prozent als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Denn Notlagen mit sofortigem Unterstützungsbedarf, wie das aktuelle Hochwasser in Österreich und mehreren europäischen Ländern oder die humanitäre Notlage in der Ukraine, werden vom BMF als Katastrophenfälle eingeordnet. Damit haben Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich die Möglichkeit, solcherlei Hilfeleistungen ausnahmsweise in voller Höhe bzw. in Höhe ihres gesamten Gewinns als Betriebsausgabe abzuschreiben. Für sonstige betrieblichen Spenden gilt die 10 Prozent-Grenze des Betriebsergebnisses als Maximum.
„Angesichts der Hochwassernotlage möchten wir alle Wirtschaftsbetriebe, die jetzt helfen möchten, auf diese Sonderregelung aufmerksam machen, die mehr Engagement mit mehr steuerlicher Entlastung belohnt. Ein wichtiger Anreiz, der es Unternehmen einfacher macht, mehr für die Katastrophenhilfe zu geben“, betont Ruth Williams, Geschäftsführerin des Fundraising Verband Austria – Dachverband der Spendenorganisationen.
Einzige rechtliche Voraussetzung für die unbegrenzte Abzugsfähigkeit der Katastrophenspende ist, dass sie mit einer Werbewirksamkeit auf Unternehmensseite einhergeht. Hierbei stellt der Gesetzgeber allerdings keine besonderen Anforderungen – als Werbemaßnahme reicht es schon, auf der Firmenwebsite auf das Katastrophenengagement hinzuweisen.

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