Senkung des Basis- und Referenzzinssatzes der OeNB
Aufgrund des vom EZB-Rat am 12. September 2024 gefassten geldpolitischen Beschlusses, den Hauptrefinanzierungszinssatz per 18. September 2024 auf 3,65 % zu senken, wird der Basiszinssatz mit Wirkung 18. September 2024 von derzeit 3,88 % auf 3,03 % gesenkt.
Aufgrund des vom EZB-Rat am 12. September 2024 gefassten geldpolitischen Beschlusses, die Spitzenrefinanzierungsfazilität per 18. September 2024 auf 3,90 % zu senken, wird der Referenzzinssatz mit Wirkung 18. September 2024 von derzeit 5,00 % auf 4,15 % gesenkt.
Weitere Informationen zu Zinssätzen und Wechselkursen finden Sie hier.
Anmerkung: Gemäß § 1 des Bundesgesetzes, mit dem im Zivilrecht begleitende Maßnahmen für die Einführung des Euro getroffen werden („1. Euro-Justiz-Begleitgesetz“) (BGBl. I Nr. 125/1998 idgF) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF ändert sich der Basiszinssatz in dem Ausmaß, in dem sich der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank (Bezugsgröße ist bei Mengentendern (Festsatztendern) der Fixzinssatz, bei variablen Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert, wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,50 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht bleiben; gleiches gilt für den Referenzzinssatz, der sich in dem Ausmaß ändert, in dem sich der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank verändert.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Oesterreichische Nationalbank