Sporttrainerin heimlich in Umkleidekabine gefilmt – AK er-kämpft 7.000 Euro Entschädigung und fordert Gesetzesände-rung
Vor 45 Jahren wurde das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) erstmals als „Gleichlohngesetz“ erlassen. Um geschlechtsspezifische Lohnunterschiede in der Privatwirtschaft zu verbieten, wurde es sukzessive novelliert und auf die gesamte Arbeitswelt ausgeweitet. Geschlechtsbezogene und sexuelle Belästigung wurde bereits in den 1990er Jahren mit ins Gesetz aufgenommen. Dennoch ist sie noch immer in vielen Betrieben gängige Praxis, wie ein besonders dreister Fall sexueller Belästigung zeigt.
Heimlich in der Umkleide gefilmt werden, ist wohl der Alptraum einer jeden Frau. Dieser wurde für eine junge Sporttrainerin Realität. Sie fand bei ihrem Arbeitgeber Videoaufnahmen von sich im Umkleideraum, nackt bis auf die Unterhose. Die Tat konnte eindeutig dem Inhaber des Sportstudios nachgewiesen werden. Die Trainerin wollte daraufhin ihr Dienstverhältnis vorzeitig beenden und wandte sich schockiert an die AK Oberösterreich. Diese verhalf der Frau mittels außergerichtlichen Vergleichs zu mehr als 7.000 Euro an Schadenersatz und Kündigungsentschädigung.
„Dass dies kein Einzelfall ist, zeigt unsere Rechtsschutzbilanz. 276.000 Euro konnten wir alleine im letzten Jahr wegen Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgesetz für unsere Mitglieder erstreiten
“, so AK-Präsident Andreas Stangl.
AK Oberösterreich fordert besseres Gleichbehandlungsgesetz
Dass vorwiegend Frauen Diskriminierungen ausgesetzt sind, zeigen die Bilanzzahlen ebenfalls deutlich: Im Vorjahr betrafen drei von vier aller Gleichbehandlungs- und Diskriminierungsfälle Frauen. Mit sexueller Belästigung waren mit einem Anteil von 94 Prozent fast ausschließlich Frauen konfrontiert. AK-Präsident Andreas Stangl fordert daher weitere Verbesserungen im Gleichbehandlungsgesetz.
So ist der gesetzlich vorgesehene Schadenersatz von 1.000 Euro viel zu niedrig. Eine derartige Höhe schreckt kaum ab und sollte daher angehoben werden. Bei Jobverlust aus diskriminierenden Gründen braucht es einen gesetzlichen Mindestschadenersatz in der Höhe von sechs Monatsentgelten wie beim Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG).
Zudem fordert die AK Oberösterreich schon lange die personelle und finanzielle Stärkung der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) und zur Beschleunigung der Verfahren, dass diese auch in allen Landeshauptstädten vertreten sein muss.
Konkrete AK-Maßnahmen gegen Diskriminierung
Neben den Anpassungen bzw. der Verbesserung des GlBG braucht es zusätzlich immer wieder Maßnahmen, um der Diskriminierung am Arbeitsplatz vorzubeugen. „Hier leisten wir als Arbeiterkammer Oberösterreich seit Jahrzehnten einen wertvollen Beitrag. Aktuell mit zwei neuen Instrumenten, die die Gleichbehandlung im Betrieb zum Thema machen und zentrale Schwachstellen ansprechen. Einerseits mit dem Gleichbehandlungs-Check und andererseits mit einem neuen Ratgeber gegen geschlechtsbezogene Belästigung
“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Gleichbehandlungs-Check
Mit dem Gleichbehandlungs-Check kann man rasch überprüfen, ob man im Betrieb vor Diskriminierung geschützt ist und der Arbeitgeber auch seiner Fürsorgepflicht nachkommt. Diesen findet man unter https://gleichbehandlungscheck.arbeiterkammer.at/.
Der neue Ratgeber „Kein Platz für Sexismus – Ein Ratgeber gegen geschlechtsbezogene Belästigung“ stärkt insbesondere Frauen und zeigt, dass § 7 des Gleichbehandlungsgesetzes weitgehend normalisierte und alltägliche Abwertungen aufgrund des Geschlechtes verbietet.
Betroffene, aber auch Kolleg:innen, die Diskriminierung im Betrieb wahrnehmen, können sich per E-Mail unter gleichbehandlung@akooe.at oder telefonisch unter 050 / 6906-1910 an die Gleichbehandlungsberatung der AK Oberösterreich wenden.
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