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Österreich stellt sich seiner historischen Verantwortung

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Vor vier Jahren, am 1. September 2020, trat die Novelle des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes in Kraft, die es Nachkommen von NS-Opfern ermöglicht, die österreichische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen. Diese Maßnahme ist Ausdruck der historischen Verantwortung Österreichs, die Verbindungen zu den Opfern des Nationalsozialismus zu erneuern.

Seitdem haben bereits 32.974 Personen aus verschiedenen Teilen der Welt diesen Schritt gesetzt und damit eine für viele von ihnen wichtige Verbindung zu ihrer Familiengeschichte wiederhergestellt. 

Die Staatsbürgerschaft bedeutet für viele Nachkommen derer, die einst grausam ihrer Identität beraubt wurden, einen wichtigen Teil ihrer Familiengeschichte zurückzuerlangen“, 

betont Außenminister Alexander Schallenberg.

Besonders in Ländern wie Israel, dem Vereinigten Königreich und den USA haben zahlreiche Menschen das Angebot genutzt, die Staatsbürgerschaft ihrer Vorfahrinnen und Vorfahren wiederzuerlangen. Alleine an der Österreichischen Botschaft in Tel Aviv wurden bereits 14.442 positive Staatsbürgerschaftsbescheide ausgestellt. Diese Zahl unterstreicht das tief verwurzelte Vertrauen, das diese Menschen in die Republik Österreich setzen. Besonders bemerkenswert ist, dass gut die Hälfte der neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger unter 35 Jahre alt ist. 

Es ist beeindruckend, wie viele Menschen von diesem Angebot Gebrauch machen. Sie bereichern unsere Gesellschaft und helfen dabei, den Grundsatz ‚Niemals vergessen‘ in ein ‚Niemals wieder‘ zu verwandeln“, 

so Außenminister Alexander Schallenberg.

Mit dieser Maßnahme setzt Österreich ein starkes Zeichen gegen das Vergessen der NS-Verbrechen und würdigt das Andenken der vielen Opfer. Das Österreichische Außenministerium engagiert sich weiterhin an den Botschaften und Konsulaten, dieser historischen Verantwortung weiterhin gerecht zu werden.

Hintergrund

Das Verfahren gemäß § 58c Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG) beginnt mit der sogenannten Anzeige. Anzeigeberechtigt sind dabei Nachkommen in direkter Verwandtschaft von verfolgten Vorfahrinnen und Vorfahren. Diese Anzeige kann bei der für die Person zuständigen Österreichischen Botschaft oder Generalkonsulat eingereicht werden. Alle österreichischen Vertretungsbehörden unterstützen gerne bei Fragen zur Wiedererlangung.

 

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