Industrie zu NEKP: Überschießende Selbstverpflichtungen zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit
Die Industrie zeigt angesichts der heutigen Vorstellung des Nationalen Energie und Klimaplans (NEKP) zwar grundsätzliches Verständnis für dessen europarechtliche Notwendigkeit. Kritisch jedoch sind die darin enthaltenen Übererfüllungen langfristiger Zielsetzungen und die damit verbundenen Maßnahmen, dennoch ist dabei zu betonen, dass es sich um eine Selbstverpflichtung und nicht um ein unmittelbar rechtlich bindendes Instrument handelt. Vor diesem Hintergrund ist anzumerken, dass produzierende Unternehmen deren Anlagen ohnehin dem EU-Emissionshandel unterliegen und die sich bereits auf einem verbindlichen Dekarbonisierungspfad bis 2050 befinden, nicht noch einem zusätzlichen nationalen Klimaziel unterworfen sein sollten.
Die langfristigen Ziele und Vorhaben, die heute im Rahmen des NEKP vorgelegt wurden, drohen bei etwaiger Umsetzung als Hypothek für den Standort zu wirken, da sie kostspielige Bindungswirkungen für den gesamten Wirtschaftsstandort entfalten können. Anstelle von immer neuen Belastungspaketen und Selbstverpflichtungen zu Lasten des heimischen Standortes braucht es effektive Instrumente, um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken und damit Arbeitsplätze in Österreich zu sichern. Die europäische und nationale Klimapolitik muss von einer ehrgeizigen Industriepolitik begleitet werden, um die Wettbewerbsfähigkeit am europäischen Standort auf dem Weg zur Klimaneutralität zu wahren.
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