Jollydays GmbH in Konkurs: AK-Konsumentenschutz informiert, was Gutscheinbesitzer:innen jetzt tun können | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Jollydays GmbH in Konkurs: AK-Konsumentenschutz informiert, was Gutscheinbesitzer:innen jetzt tun können

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Die Jollydays GmbH ist mit 17.8.2024 in Konkurs. Das Unternehmen war auf die Vermittlung von Erlebnisaktivitäten spezialisiert. Es verkaufte Gutscheine für tausende verschiedene Erlebnisse. Diese wurden nach der Buchung auf der Website von Jollydays vom jeweiligen Erlebnisanbieter eingelöst. Wer jetzt noch auf Gutscheinen von Jollydays sitzt, kann die Forderungen im Konkursverfahren anmelden. Der Masseverwalter entscheidet, ob das Unternehmen fortgeführt wird.

Im Juli beschwerten sich erste Konsument:innen, dass Jollydays-Gutscheine nicht eingelöst wurden. So fanden z.B. ein Rundflug, eine Bootsfahrt, ein Romantik-Dinner oder eine Ausfahrt mit einem Maserati nicht statt, weil der jeweilige Anbieter die Einlösung des Gutscheins ablehnte. Laut Aussagen der Konsument:innen taten die Anbieter das, weil sie von Jollydays schon seit Monaten kein Geld mehr erhalten hatten. Die Konsumentenschützer:innen der AK schrieben an die Jollydays GmbH, aber die Schreiben blieben unbeantwortet. 

Welche Folgen hat die Konkurseröffnung?
Das Konkursgericht bestellt einen Rechtsanwalt als Masseverwalter. Dieser muss entscheiden, wie es mit dem Unternehmen weitergeht. Während des Konkursverfahrens dürfen einzelne Gläubiger nicht bevorzugt oder benachteiligt werden. Die Einlösung von einzelnen Gutscheinen ist daher nicht mehr möglich. Alle Informationen zum Konkursverfahren sind in der Insolvenzdatei veröffentlicht. 

Was können Gutscheinbesitzer:innen nach dem Konkurs tun?
Der Kaufvertrag über den Gutschein besteht mit der Jollydays GmbH. Der jeweilige Erlebnisanbieter ist daher nicht verpflichtet, den Gutschein einzulösen. Gutscheinbesitzer:innen können ihre Forderung bis zum 10.10.2024 im Konkursverfahren anmelden. Dafür ist eine Gebühr von 25 Euro zu bezahlen. Es hängt aber von der Höhe der Forderung und dem Ausgang des Konkursverfahrens ab, ob diese Kosten mit der Konkursquote überhaupt wieder hereingebracht werden können. Zur Anmeldung der Forderung gibt es ein Formular auf der Website der Justiz

 

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