Wohnbeihilfe NEU – Kärntens Grundsicherung für das Wohnen
Die jüngst präsentierte Kärntner Armutsstudie 2024 hat dem Begriff „Armut“ Namen und Gesichter gegeben: die alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, die pensionierte Witwe, die von der schweren Erkrankung des Vaters betroffene Familie, der gescheiterte Selbstständige – sie alle eint, dass das Einkommen, das ihnen zur Verfügung steht, unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt. „Es ist unerträglich, dass in einem wohlhabenden Land wie Österreich Menschen um ihre Existenz ringen. Mit der neuen Kärntner Wohnbeihilfe schaffen wir ein Instrument, mit dem wir Armut gezielt und nachhaltig bekämpfen“, erklärt Sozialreferentin LHStv.in Gaby Schaunig, die das Modell heute gemeinsam mit dem ÖVP-Clubobmann im Kärntner Landtag Markus Malle bei einer Pressekonferenz in Klagenfurt präsentierte.
Der Gesetzesentwurf, der mit Ende der Woche in Begutachtung geht, hatte eine Vorlaufzeit von rund einem Jahr. „Wir haben uns alle Anträge auf Wohnbeihilfe, auf Heizzuschuss, auf Hilfe in besonderen Lebenslagen daraufhin angeschaut, wo die Hauptprobleme der Kärntnerinnen und Kärntner liegen und wie wir am besten gegensteuern können. Die Antwort war rasch gefunden: mit einer Absicherung des Grundbedürfnisses Wohnen helfen wir am wirksamsten und nachhaltigsten“, sagt Schaunig.
„Die Wohnbeihilfe NEU ist ein echter Meilenstein, und zwar aus mehreren Gründen: diverse unterschiedliche Unterstützungsleistungen werden zusammengeführt, die Menschen müssen künftig nur noch einen einzigen Antrag stellen und die Behörden nur noch einen einzigen Antrag prüfen. Die Belastung durch Betriebskosten wird besonders berücksichtigt, wodurch auch Eigenheimbesitzer mit niedrigen Einkommen die Beihilfe in Anspruch nehmen können“, betont Clubobmann Malle.
Ein besonderes Augenmerk legt die neue Wohnbeihilfe auf Kinder. Leben Kinder im Haushalt, werden die Einkommensgrenzen stark angehoben, und zwar um 200 Euro pro Kind. So hat eine alleinerziehende Mutter bzw. ein alleinerziehender Vater mit zwei Kindern und einem Monatseinkommen von 1800 Euro netto künftig Anspruch auf 325 Euro Wohnbeihilfe im Monat. Bisher waren es 60,2 Euro (Wohnbeihilfe plus Heizzuschuss). Das entspricht einer zusätzlichen jährlichen Entlastung des Haushaltsbudgets von mehr als 3000 Euro.
Mit der neuen Wohnbeihilfe werden sowohl der Kreis der Beziehenden ausgeweitet als auch die Bezugshöhen deutlich erhöht. Erstmals erhalten auch Personen mit geringen Einkommen, die in einem Eigenheim wohnen, eine monatliche Unterstützung zur Abfederung der Betriebskosten. Statt 180 Euro Heizzuschuss einmal jährlich sind es künftig für eine allein lebende Person mit Mindestpension rund 109 Euro/Monat, das entspricht einer jährlichen Entlastung des Haushaltsbudgets von 1122,72 Euro.
Im Zuge der Umstellung auf die Wohnbeihilfe neu mit 1. 1. 2025 wird auch die Antragsstellung vereinfacht. Künftig wird es möglich sein, Anträge auf Wohnbeihilfe direkt beim Land digital einzubringen. „Es ist uns aber sehr wichtig, im Sinne der Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für alle Bevölkerungsgruppen auch künftig persönliche, analoge Antragstellungen zu ermöglichen“, so Schaunig. „Der digitale Antrag wird aber für alle Seiten eine massive Erleichterung darstellen, sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Behörden“, so Malle.
Budgetär sind für die Wohnbeihilfe NEU für 2025 rund 52 Millionen Euro vorgesehen, gerechnet wird mit rund 42.000 Anspruchsberechtigten. Es handelt sich dabei um reine Landesmittel, was für die Gemeinden eine deutliche finanzielle Entlastung bedeutet. Für die budgetäre Bedeckung werden Mittel aus mehreren Bereichen zusammengezogen. Aufgrund des geplanten Inkrafttretens mit 1. Jänner wird es für die kommende Heizsaison noch einmal den Heizzuschuss geben, in weiterer Folge geht dieser in der Wohnbeihilfe auf.
Die Parameter für die Wohnbeihilfe NEU: Die förderbare Wohnfläche für eine Person beträgt 50 Quadratmeter, für jede weitere Person steigt sie um 10 Quadratmeter. Die Unterstützung pro Quadratmeter beträgt 6,50 Euro, die tatsächliche Höhe hängt vom Einkommen ab. Je geringer das Einkommen ist, desto geringer ist der Wohnungsaufwand, der den Menschen zugemutet wird. Gedeckelt ist die Wohnbeihilfe mit 500 Euro/Monat. Auch bei den Miethöhen wird ein Deckel eingezogen: „Wir setzen ihn bei einem Mietzins von 10,6 Euro/Quadratmeter an, das entspricht dem Doppelten der statistischen Durchschnittsmiete in Kärnten. Kostet eine Wohnung mehr, ist das Mietverhältnis nicht förderfähig. Was wir mit der Wohnbeihilfe nämlich auf keinen Fall auslösen möchten, ist ein Anreiz für die Erhöhung der Mieten im Privatsektor“, betont Schaunig. (Schluss)
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