Ausschreibung für die Mitglieder des Parlamentarischen Datenschutzkomitees
In Reaktion auf ein zu Jahresbeginn ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch Parlamente, hat der Nationalrat einhellig ein umfangreiches Gesetzespaket beschlossen. Mit 15. Juli 2024 sind die neuen Datenschutzregeln für den Bereich der Gesetzgebung in Kraft getreten. Teil davon ist gemäß §§ 35a ff Datenschutzgesetz die Einrichtung des neuen Parlamentarischen Datenschutzkomitees als nationale, unabhängige Aufsichtsbehörde für den Nationalrat, den Bundesrat, den Rechnungshof und die Volksanwaltschaft (und die damit einhergehenden jeweiligen Verwaltungsangelegenheiten). Per Landesverfassungsgesetz kann es auch für Landtage, Landesrechnungshöfe und Landesvolksanwälte (und deren jeweilige Verwaltungsangelegenheiten) zuständig gemacht werden. Es hat seine Tätigkeit mit 1. Jänner 2025 aufzunehmen.
Für das Parlamentarische Datenschutzkomitee sind mindestens drei und höchstens sechs Mitglieder zu bestellen. Die Mitglieder des Parlamentarischen Datenschutzkomitees werden auf Vorschlag des Hauptausschusses vom Nationalrat mit Zustimmung des Bundesrates für eine Funktionsperiode von fünf Jahren gewählt. Sie üben dieses Amt neben ihrer beruflichen Tätigkeit aus.
Die Voraussetzungen für die Bestellung zum Mitglied des Parlamentarischen Datenschutzkomitees – in Bezug auf notwendige Qualifikationen der Mitglieder und Unvereinbarkeiten – sind im Besonderen in § 35b Abs. 2 und 3 Datenschutzgesetz geregelt; gemäß § 35b Abs. 5 Datenschutzgesetz gebührt den Mitgliedern des Parlamentarischen Datenschutzkomitees eine Entschädigung für die Erfüllung ihrer Aufgaben sowie eine Vergütung ihrer Reisekosten (BGBl. I Nr. 70/2024).
Bewerbungen sind an den Präsidenten des Nationalrates zu richten und müssen bis 30. August 2024 eingelangt sein. Der Präsident des Nationalrates wird den Mitgliedern des Nationalrates und des Bundesrates die eingelangten Bewerbungen zur Verfügung stellen. (Schluss) red
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