Bundesrat billigt Erhöhung des Garantiebetrags für Feuerwehren und Auflösung der COFAG | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Bundesrat billigt Erhöhung des Garantiebetrags für Feuerwehren und Auflösung der COFAG

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Die Bundesrät:innen besiegelten im weiteren Verlauf ihrer heutigen Plenarsitzung die Auflösung der COFAG. Ebenfalls beschlossen wurde eine Novelle des Katastrophenfondsgesetzes, die unter anderem die Erhöhung des Garantiebetrags für Feuerwehren vorsieht. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 brachte die Länderkammer zudem Erleichterungen für KMU und eine Umsatzsteuerbefreiung für Lebensmittelspenden auf den Weg. Darüber hinaus stimmten die Bundesrät:innen dafür, bei der Bodenschätzung das Überprüfungsintervall der klimatischen Verhältnisse auf 15 Jahre zu verkürzen. Zudem wird der Ausbau der Gasinfrastruktur im Rahmen des Projekts „WAG Teil-Loop“ nach der heutigen Abstimmung mit 70 Mio. € gefördert.

Auflösung der COFAG

In Umsetzung eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom Oktober 2023 wird die COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG) aufgelöst und die Aufgaben der Gesellschaft auf das Finanzministerium übertragen. In diesem Zusammenhang wird der Finanzminister auch ermächtigt, die von der COFAG ausgestellten Garantien zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen bis zu einer Höhe von 300 Mio. € zu übernehmen. In der Nationalratssitzung brachten ÖVP und Grüne zusätzlich einen Abänderungsantrag auf den Weg, der Rechtssicherheit bei Miet- und Pachtverhältnissen im Bereich der tatsächlichen Nutzbarkeit von Bestandsobjekten bringen soll. Zudem wurden Steuerberater:innen zur Vertretung bei allen Amtshandlungen, die vom Amt für Betrugsbekämpfung im Rahmen ihrer finanzpolizeilichen Aufgaben gesetzt werden, berechtigt. Die Bundesrät:innen legten gegen beide Vorlagen keinen Einspruch mit Mehrheit ein.

Die Bundesregierung habe in der Corona-Pandemie ihre Verantwortung im Sinne der Bevölkerung, der Unternehmen und Arbeitsplätze wahr genommen, betonte Finanzminister Magnus Brunner. Nun erfolge eine geordnete Überführung der Aufgaben der COFAG in die staatliche Finanzverwaltung. Dabei komme es zu keinen Verschlechterungen für Unternehmen, strich Brunner hervor. Es seien Fehler im Prozess gemacht, Kritikpunkte aber ernst genommen und Maßnahmen in Folge treffsicherer gestaltet worden. Insgesamt sei man im Vergleich zu anderen Ländern so wirtschaftlich besser aus der Krise gekommen, erklärte der Finanzminister.

In der Pandemie seien viele Maßnahmen gelungen, meinte Christoph Stillebacher (ÖVP/T). Diese seien Neuland gewesen, unter Zeitdruck auf den Weg gebracht worden und dabei seien durchaus Fehler geschehen. Im Wesentlichen habe die COFAG aber ihre Aufgaben in einer „großartigen Leistung“ der Mitarbeiter:innen erfolgreich abgewickelt und so die österreichische Wirtschaft durch die Krise gebracht, hob Stillebacher hervor.

Mit dem „Vehikel“, „zwielichtigen Konstrukt“ und „völlig untauglichen Instrument“ der COFAG seien „Leute“, vorwiegend ÖVP-Spender, vorbei an der parlamentarischen Kontrolle mit Geld überschüttet worden, kritisierte Sascha Obrecht (SPÖ/W). Es habe keine erkenntliche Notwendigkeit für die Einrichtung der COFAG gegeben. Damit habe die Bundesregierung „uns in Schulden gestürzt“ und einen Teil der Zukunft nächster Generationen zerstört. Mittel für wichtige Projekte wie im Bereich der Bildung und Infrastruktur würden nun fehlen. Mit dem vorliegenden Antrag werde nun weiter versucht, zu „vertuschen“.

Die FPÖ habe von Anfang an hingewiesen, dass es dieses „Bürokratiemonster“ nicht brauche, betonte Michael Bernard (FPÖ/NÖ). Ein Teil davon erfahre nun die „Wiedergeburt“ im Finanzministerium. Dazu schaffe man für einen „Postenschacher“ neue Strukturen, statt bestehende zu nützen und Bürokratie abzubauen.

Die FPÖ habe von Anfang an vor der COFAG gewarnt, die Bundesregierung habe aber trotzdem diesen „Wahnsinn aufgeführt“, meinte auch Christoph Steiner (FPÖ/T) und kritisierte die SPÖ als „Steigbügelhalter“ wegen ihrer Zustimmung zu vielen Corona-Maßnahmen.

Die multiplen Krisen der letzten Jahre seien eine herausfordernde Zeit gewesen, so auch für Unternehmen, erklärte Maria Huber (Grüne/St). Die Bundesregierung habe rasch Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Arbeitsplätze abzusichern und dies sei unter dem Strich auch gelungen. Dabei seien auch Fehler geschehen, aus denen aber Lehren gezogen worden seien.

Erhöhung des Garantiebetrags für Feuerwehren

Der Katastrophenfonds des Bundes leistet finanzielle Hilfen für Schäden nach Naturkatastrophen und unterstützt Investitionen der Feuerwehren in Einsatzgeräte. Eine Novelle des Katastrophenfondsgesetzes soll nun Änderungen in diesen beiden Bereichen bringen. So soll einerseits der „Garantiebetrag“ für Feuerwehren von 95 auf 140 Mio. € pro Jahr erhöht werden. Andererseits sollen Betroffene von Erdsenkungen und sonstigen vertikalen Bodenbewegungen künftig Unterstützung aus dem Fonds erhalten. Die Vorlage wurde einhellig angenommen.

Die Feuerwehren würden mit ihrem unermüdlichen und nicht selbstverständlichen Einsatz für die Sicherheit der Österreicher:innen sorgen, bedankte sich Sandra Lassnig (ÖVP/K).

Der Beschluss sei eine Investition in die Sicherheit der Bürger:innen und im Sinne der über 350.000 Feuerwehrmitglieder, die tagtäglich ihre Gesundheit für die Sicherheit der Menschen riskieren würden, meinte auch Christian Fischer (SPÖ/NÖ).

Günter Pröller (FPÖ/OÖ) befürwortete auch die Regelung und forderte eine Ausweitung der Mehrwertsteuer-Rückerstattung für Feuerwehren.

Auf die unentbehrliche Hilfe der Feuerwehren in Krisensituationen wies Maria Huber (Grüne/St) hin. Im Renaturierungsgesetz sah sie eine „große Chance“ für den Katastrophenschutz.

Abgabenänderungsgesetz 2024 bringt Erleichterungen für KMU und Umsatzsteuerbefreiung für Lebensmittelspenden

Mehrheitlich befürworteten die Bundesrät:innen das Abgabenänderungsgesetz 2024. Dieses soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen entlasten. So soll etwa ab 2025 eine grenzüberschreitende Steuerbefreiung für Kleinstunternehmen eingeführt werden. Zudem wird Kleinunternehmen eine vereinfachte Rechnungsausstellung unabhängig vom ausgewiesenen Rechnungsbetrag ermöglicht. Auch von der Möglichkeit, virtuelle Firmenanteile in Mitarbeiterbeteiligungen umzuwandeln, werden Kleinunternehmen und Start-Ups profitieren. Überdies ist vorgesehen, die antragslose Arbeitnehmerveranlagung auszuweiten, den Veranlagungsfreibetrag auch Grenzgänger:innen zu gewähren und Lebensmittelspenden ab August 2024 von der Umsatzsteuer zu befreien.

Zusätzlich wurde im Nationalrat mittels Abänderung das große und kleine Freiwilligenpauschale auf Tätigkeiten für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften ausgeweitet. Darüber hinaus wird der Veranlagungsfreibetrag von 730 € künftig immer dann zustehen, wenn sowohl nichtselbständige Einkünfte bezogen wurden als auch solche, die keinem Lohnsteuerabzug unterliegen. Eine weitere Änderung betrifft steuerfreie Mitarbeiterprämien.

Bodenschätzung: Überprüfungsintervall der klimatischen Verhältnisse wird auf 15 Jahre verkürzt

Gemeinsam mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde ein Koalitionsantrag diskutiert, der mehrheitlich angenommen wurde. Dieser sieht vor, das Überprüfungsintervall der klimatischen Verhältnisse für die Bodenschätzung von 30 Jahren auf 15 Jahre zu verkürzen. Zudem soll das Verfahren zur Aktualisierung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Stichtage ab 1. Jänner 2032 präzisiert werden.

70 Mio. € Förderung für Gasleitung „WAG Teil-Loop“

Einstimmig sprach sich der Bundesrat dafür aus, das Gasleitungsinfrastrukturprojekt „WAG Teil-Loop“ mit bis zu 70 Mio. € zu fördern. Durch den von der Gas Connect Austria in die Wege geleiteten Ausbau der West-Austria-Gasleitung (WAG) soll die Sicherheit der Gasversorgung in Österreich erhöht und die Abhängigkeit von russischem Gas verringert werden. Konkret ist vorgesehen, den Abschnitt zwischen Oberkappel und Bad Leonfelden um einen 40 km langen parallelen Leitungsstrang zu erweitern. (Fortsetzung Bundesrat) pst

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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