ÖGB-Schuberth/VAMED-Verkauf: Moralisch und gesetzlich sind alle Voraussetzungen für die Investitionsprüfung erfüllt
„Die Gelassenheit des Wirtschaftsministers, was den Verkauf der VAMED betrifft, ist schwer nachzuvollziehen“, kommentiert ÖGB-Chefökonomin Helene Schuberth.
Auf der Website des potenziellen Käufers, dem international agierenden Private-Equity-Unternehmen PAI, ist unmissverständlich nachzuvollziehen, dass die Investoren zu 55 Prozent aus EU-Drittstaaten in Nordamerika, Asien, Lateinamerika und dem Mittleren Osten kommen.
Die Voraussetzung zur gesetzlichen Prüfung der Übernahme ist dann erfüllt, wenn es einen überwiegenden Anteil aus Drittstaaten außerhalb der EU gibt. „Das sieht auch der Wirtschaftsminister so. Seine Einschätzung, dass das beim geplanten VAMED-Deal nicht der Fall wäre, ist daher falsch“, so Schuberth: „Die vom ÖGB geforderte Investitionskontrolle ist nicht nur möglich, sondern dringend angebracht.“
Zwtl.: Wachsamkeit gegenüber EU-Drittstaatsbeteiligungen und Investorenkonstruktionen
Die Investitionskontrolle ist in der Regel auf Erwerbsvorgänge innerhalb des EU-Binnenmarkts nicht anzuwenden. Allerdings besteht mittlerweile höhere Wachsamkeit gegenüber EU-Drittstaatsbeteiligungen mithilfe von verschiedensten Investorenkonstruktionen. Deswegen wird im österreichischen Investitionskontrollgesetz auch stärker auf den „mittelbaren Erwerb“ abgestellt. Dieser liegt nach dem Investitionskontrollgesetz dann vor, wenn die unmittelbare Übernahme von einer anderen Person getätigt wird als von jener, der dadurch der tatsächliche Einfluss auf das Zielunternehmen zukommt. Es geht daher darum, darzulegen, wer genau hinter PAI steht und welchen Einfluss die Investoren auf die Geschäftstätigkeit von PAI haben.
Der ÖGB ersucht den Wirtschaftsminister in diesem Sinne, bekanntzugeben, wer die Investoren von PAI sind, das Unternehmen selbst gibt nur Hinweise auf deren Standorte. „Wichtig zu wissen wäre außerdem die exakte Aufschlüsselung von Volumen und Herkunft der Investoren“, fordert Schuberth.
Die geplante Übernahme der VAMED durch PAI betrifft immerhin wichtige Einrichtungen des österreichischen Gesundheits- und Pflegewesens und damit der medizinischen Infrastruktur. „Es liegt in der Verantwortung des Wirtschaftsministers, im Verdachtsfall Risken für die Krisen- und Daseinsvorsorge sowie für die Versorgungssicherheit zu prüfen. Die Gesundheitsversorgung scheint durch diesen geplanten Deal gefährdet“, appelliert Schuberth: „Eine Prüfung des Erwerbvorgangs im Rahmen des Investitionskontrollgesetzes ist unumgänglich. Alle Voraussetzungen dafür sind erfüllt, moralisch wie gesetzlich. Diese geplante Übernahme ist zu wichtig, um sie auf die leichte Schulter zu nehmen!“
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