FPÖ Wien hat Anfrage an Bürgermeister Ludwig bezüglich der WKStA-Ermittlungen zum Wiener Gastro-Gutschein eingebracht
Die FPÖ Wien hat anlässlich der heute bekannt gewordenen Untreue-Ermittlungen der WKStA zur Inseratenvergabe zu den Wiener Gastrogutscheinen eine gemeinderätliche Anfrage an SPÖ-Bürgermeister Ludwig eingebracht. Wir erwarten uns im Sinne der Transparenz eine umgehende Beantwortung:
Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption(WKStA) ermittelt aktuell gegen unbekannte Täter der Stadt Wien wegen des Verdachts des Verbrechens der Untreue (§ 153 StGB) im Zusammenhang mit einer Inseratenkampagne für die sogenannten Gastrogutscheine. Im Sommer 2020 wurden an alle Wiener Haushalte Gutscheine verteilt, begleitet von einer 2,4 Millionen Euro teuren Inseratenkampagne und einer nicht nachvollziehbaren Notkompetenz (nachträgliche Genehmigung nach §92 WStV am 16. Juni 2020) seitens des Herrn Bürgermeisters. Der Stadtrechnungshof stellte fest, dass die Aktion sehr gut angenommen wurde. Dennoch steht die Frage im Raum, ob die Ausgaben für die Inserate notwendig waren, da über die Gutscheine ohnehin breit medial berichtet, diese versendet und auch mit einem Begleittext versehen wurden.
Die gefertigten Gemeinderäte stellen daher gemeinsam mit den Mitunterzeichnern gemäß § 31 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Stadt Wien nachfolgende Anfrage
1. Wegen welcher Delikte wird aktuell ermittelt?
2. Auf Basis welcher Eingaben / Sachverhaltsdarstellungen beruhen die Ermittlungen?
3. Welcher konkrete Verdacht wird in den Eingaben / Sachverhaltsdarstellungen geäußert?
4. Werden Sie als Bürgermeister als Beschuldigter oder Verdächtiger oder Angezeigter geführt?
5. Ist die Ziehung der Notkompetenz Teil der Ermittlungen?
6. Werden Mitglieder und/oder ehemalige Mitglieder der Stadtregierung als Beschuldigte oder Verdächtige oder Angezeigte geführt? Wenn ja, welche?
7. Werden Mitarbeiter und/oder ehemalige Mitarbeiter der Stadt Wien oder ihrer Unternehmungen als Beschuldigte oder Verdächtige oder Angezeigte geführt? Wenn ja, welche?
8. Warum wurde entschieden, zusätzlich zu den bereits verschickten Begleitschreiben, 2,4 Millionen Euro für Inserate auszugeben?
9. Wer zeichnet dafür verantwortlich?
10. Welche empirischen Daten lagen der Entscheidung zugrunde, diese zusätzlichen Mittel für Werbung aufzuwenden?
11. Wie rechtfertigt die Stadt Wien die Ausgaben in Bezug auf die Grundsätze der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit?
12. Gibt es bereits Erkenntnisse aus den laufenden Ermittlungen der WKStA, die das Handeln der Stadt Wien in diesem Fall rechtfertigen oder in Frage stellen?
13. Inwiefern wurde die Mediendiskursstudie in die Entscheidung für die Inseratenkampagne eingebunden und welche Ergebnisse wurden daraus gezogen?
14. Welche weiteren Maßnahmen wurden zur Bewerbung der Gastrogutscheine ergriffen, und wie wurden deren Kosten und Nutzen bewertet?
15. Wurde im Vorfeld der Inseratenkampagne eine Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt, und wenn ja, was waren die Ergebnisse?
16. Wie wurde die Auswahl der Medien getroffen, in denen die Inserate geschaltet wurden, und welche Kriterien lagen dieser Entscheidung zugrunde?
17. Gab es Überlegungen, die Mittel für die Inseratenkampagne in andere unterstützende Maßnahmen für die Gastronomie zu investieren?
18. Wenn nein, warum nicht?
19. Welche Schritte plant die Stadt Wien, um zukünftig ähnliche Vorfälle zu vermeiden und die Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Mittel zu erhöhen?
20. Wird die Stadt Wien als Opfer geführt?
21. Bejahendenfalls zu 21.: Wird sich die Stadt Wien dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließen?
22. Gibt es bereits Mitteilungen gemäß § 50 StPO?
23. Wie lautet der konkrete Tatverdacht gemäß den bisherigen Verfügungen der WKStA?
24. Laut aktueller Medienberichterstattung wurden bis dato „alle Fragen“ der Ermittlungsbehörden durch die Stadt Wien beantwortet. Welche Fragen wurden seitens der Ermittlungsbehörden bis dato an die Stadt Wien herangetragen und wie wurden diese Fragen konkret beantwortet?
25. Kam es im Zuge des Ermittlungsverfahrens zu einem Amtshilfeersuchen oder zu Sicherstellungen bei der Stadt Wien oder Mitarbeitern der Stadt Wien?
26. Wurden im Zuge mit den Inseratenschaltungen alle Bestimmungen des MedKF-TG beachtet?
27. Wurden im Zusammenhang mit den Gutscheinen und deren sonstiger Bewerbung alle Bestimmungen des MedKF-TG beachtet?
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