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Nationalrat schloss Beratungen über drei Volksbegehren ab

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Am Beginn der Tagesordnung der heutigen Nationalratssitzung stand die abschließende Beratung über drei Volksbegehren. Ein Volksbegehren zur Abschaffung des Impfpflichtgesetzes wurde von 101.393 Unterzeichner:innen unterstützt und wurde daher heute im Nationalrat behandelt. Beraten wurde auch über das COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren, das eine Rückzahlung sämtlicher Corona- bzw. COVID-Strafen zum Ziel hat und von 101.652 Unterzeichner:innen unterstützt wurde. Weiters berieten die Abgeordneten über das von 131.921 Personen unterschriebene Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“.

Debatte über Impfpflichtgesetz

Die Unterzeichner:innen des Volksbegehrens „Impfpflichtgesetz abschaffen“ fordern, dass es zu keiner Wiedereinführung der Impfpflicht etwa mittels des WHO-Pandemievertrags, einer EU-Verordnung oder eines neuen Epidemiegesetzes kommen dürfe. Die Frage, ob sich jemand impfen lasse oder nicht, müsse jedem selbst überlassen bleiben. In diesem Sinn wird jedweder Impfzwang kategorisch abgelehnt und ein Impfverbot für Kinder unter 18 Jahren verlangt.

Das Impfpflichtgesetz wurde im Juli 2022 abgeschafft und war nie wirksam, betonte Werner Saxinger (ÖVP). Das Gesetz sei damals eine Ultima Ratio gewesen, die man sich nicht leicht gemacht habe. Die Prämisse sei stets gewesen, Menschenleben zu schützen und die Überlastung der Spitäler und Intensivstationen zu verhindern. Die Impfung wirke und schütze, daher sei Impfen ein Akt der Solidarität. Das Volksbegehren führe zehn Punkte auf, die alle medizinisch und wissenschaftlich widerlegt werden könnten, so Saxinger.

Als „Höhepunkt des Corona-Missmanagement der Regierung“ bezeichnete Rudolf Silvan (SPÖ) das Impfpflichtgesetz. Er rief dazu auf, aus den Erfahrungen während der Pandemie zu lernen. Impfungen würden die Menschen schützen und hätten in der Geschichte Krankheiten neutralisiert. Zudem hätten internationale Forschungen gezeigt, dass eine Vielzahl von Viruserkrankungen durch Verbesserung der Luftqualität in Räumen verhindert werden könnten.

Das Impfpflichtgesetz sei immer noch Thema, weil es sich dabei um ein „unfaires“ Gesetz gehandelt habe, sagte Dagmar Belakowitsch (FPÖ). Die Coronazeit sei von Angst und Panikmache geprägt gewesen und habe die Bevölkerung gespalten. Das „Gefühl des Unterdrücktseins“ sei immer noch präsent, meinte Belakowitsch. Das Positive an der Coronazeit sei, dass sie dazu beigetragen habe, dass „viele hunderttausende Menschen aufgewacht“ seien und begonnen hätten zu hinterfragen. Der Widerstand habe sich friedlich auf der Straße abgespielt, sagte Peter Wurm (FPÖ). Unverzeihlich sei für ihn, was Kindern und Jugendlichen durch die Corona-Maßnahmen „angetan“ worden sei, es gebe unter ihnen nun „extrem hohe Selbstmordraten“ und psychische Schäden, so Wurm. Die Bevölkerung sei „vollkommen falsch und faktenwidrig“ informiert worden und die Impfpflicht beschlossen worden, obwohl bekannt gewesen sei, dass „diese Impfung zu Todesfällen, lebensgefährlichen Erkrankungen und Krankenhausaufenthalten“ führen könnte, sagte Gerald Hauser (FPÖ).

Eine „Anti-Impf-Propaganda“ der FPÖ kritisierte

Ralph Schallmeiner (Grüne). Diese würde dazu führen, dass Krankheiten wie Masern und Keuchhusten wieder am Vormarsch seien. Impfungen würden zu den wichtigsten Innovationen zählen, da sie Leid verhindern, so Schallmeiner. Daher müsse man sich der „Desinformationskampagne der FPÖ“ entgegenstellen.

Dieses Volksbegehren sei bereits das siebte zu diesem Thema und dies würde zeigen, dass dieses Thema die Menschen bewege, sagte Fiona Fiedler (NEOS). Statt gegen Impfungen zu wettern sollte man sich dafür einsetzen die Impfraten zur Bekämpfung von Keuchhusten und Masern zu steigern.

COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren

Nach Ansicht der Unterstützer:innen des “ COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehrens“ haben die Behörden „zigtausende“ Strafen zu Unrecht verhängt. Auch Strafen wegen eines eventuellen Verstoßes gegen die Impfpflicht sollten laut Volksbegehren von der Rückzahlungspflicht umfasst sein. In der Begründung des Volksbegehrens äußern die Initiator:innen des Volksbegehrens rund um den Bevollmächtigten Robert Marschall massive Zweifel an der Gefährlichkeit des Coronavirus. COVID-19 sei „manchmal nur eine Grippekrankheit“ oder verlaufe gar ohne Symptome und sei mit einer Mortalitätsrate von 0,3 % „eigentlich unerheblich“, argumentieren sie. In diesem Sinn habe die Politik zu Unrecht „Angst und Schrecken verbreitet“, mit massiven negativen Folgen für die Bevölkerung.

Es sei während der Pandemie immer darum gegangen, Menschenleben zu schützen, sagte Friedrich Ofenauer (ÖVP). Dabei habe es Dinge gegeben, die gut und welche, die weniger gut waren – und manches würde man nicht mehr so machen, wie man es getan habe, so Ofenauer. Zudem bezog er sich auf das Hearing mit Expert:innen, das im Verfassungsausschuss zum Thema dieses Volksbegehrens stattfand und verwies darauf, dass die Rücknahme von Strafen dazu führen könnte, dass bei künftigen Seuchen seuchenrechtliche Verbote nicht mehr ernstgenommen werden würden.

Für viele Menschen und Betriebe sei es in der Phase der Pandemie, als oft sehr schnell und kurzfristig Verordnungen erlassen wurden, schwierig gewesen, aber insgesamt konnte diese herausfordernde Situation in vielen Betrieben gut geregelt werden, sagte Alois Stöger (SPÖ). Zudem habe der Verfassungsgerichtshof seine Rolle insgesamt sehr gut wahrgenommen und dem „Rechtsstaat recht gegeben“, so Stöger.

Etliche Verordnungen in der Zeit der Corona-Pandemie seien nicht ordnungsgemäß gewesen und bis heute fehle eine Entschuldigung der Bundesregierung, sagte Werner Herbert (FPÖ). Zudem sei es für Polizist:innen, die während der Pandemie darauf achten mussten, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten wurden, schwierig gewesen und dies habe bei ihnen „ein sehr mulmiges und unangenehmes Gefühl“ ausgelöst, meinte Herbert. Susanne Fürst (FPÖ) sagte, dass das Begehren nach einer Rückzahlung der verhängten Covid-Strafen nicht nur legitim, sondern ihrer Ansicht nach auch erforderlich sei. Dies sei rechtlich möglich und werde im „Niederösterreich-Modell“ gelebt. Die Aufarbeitung der Coronapolitik werde in Österreich verweigert, kritisierte Fürst und sagte, dass es darum gegangen sei, „politische Experimente auszuprobieren“ und dem ein „wissenschaftliches Kleid zu verleihen“.

Volksbegehren wie dieses seinen wichtig, da sie Unmut und Ärger in ein demokratisches Instrument kanalisieren würden, meinte Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Dieses Volksbegehren fordere „wahllos“ die Rückzahlung „aller Strafen“, die im Rahmen dieser Pandemiebekämpfung verhängt wurden und dies sei rechtstaatlich so verquer, dass sie keine Ausdruck dafür habe, so Prammer. Georg Bürstmayr (Grüne) führte aus, dass der Verfassungsgerichtshof einige Maßnahmen tatsächlich aufgehoben habe, allerdings nicht weil sie inhaltlich falsch, sondern weil sie nicht ausreichend begründet gewesen waren. Dies sei passiert, weil die Legistikabteilung des Gesundheitsministeriums bis dahin relativ wenig Erfahrung mit so vielen Verordnungen gehabt habe. Die folgenden Verordnungen seien ausführlich begründet worden und hielten dann auch einer höchstgerichtlichen Prüfung statt, so Bürstmayr.

Seine Fraktion habe einen Antrag eingebracht, der in einem Ausschuss „verräumt“ worden sei und sich darauf beziehe, dass Verwaltungsstrafen, die verhängt wurden aufgrund von Rechtsgrundlagen, die nachtäglich vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden sind, durchaus auch zurückgezahlt werden könnten, sagte Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS). Insbesondere seien damit Strafen gemeint, die während des ersten Lockdowns verhängt wurden. Mit einer Forderung nach Rückzahlung aller Strafen, sei seine Fraktion nicht einverstanden, betonte er.

Mehr Budget für den Pflegebereich gefordert

Von einer Gruppe um René Kališ und Marcus Hohenecker initiiert wurde ein Volksbegehren, das unter dem Titel „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“ erheblich mehr Geld für aktive Pflegekräfte einfordert. Auch insgesamt sollen die Budgetmittel für den Pflegebereich aufgestockt werden, um Personalnot zu lindern bzw. hintanzuhalten.

Alle Parteienvertreter:innen waren sich bei der Debatte im Plenum einig, dass bei der Pflege Reformen und Maßnahmen notwendig seien. Während die Regierungsfraktionen der Meinung waren, im Sinne der Forderungen des Volksbegehren wichtige und gute Schritte umgesetzt zu haben, übte die Opposition Kritik.

Ernst Gödl (ÖVP) betonte, dass man in den letzten fünf Jahren mit drei „großen Pflegepaketen einen Sprung nach vorne“ gemacht hätte. Es sei mehr investiert worden, als je zuvor. Eine Maßnahme sei etwa ein Zweckzuschuss an die Länder gewesen mit 570 Mio. € für 2022/23. Der Pflegefonds sei auf 1,1 Mrd. € aufgestockt worden und werde ab 2025 jährlich valorisiert, hinterlegte der ÖVP-Abgeordnete seine Aussage mit Zahlen. Gödl räumte allerdings auch ein, dass es trotz der gesetzten Schritte weiterer Reformen bedürfe. „Pflegepersonal fehlt, obwohl hier mehr Menschen arbeiten als je zuvor, der Bedarf steigt.“ Als Gründe dafür identifizierte er demografische Entwicklungen sowie Haushaltsveränderungen. Mehr Menschen würde Pflege benötigen, daher habe man sich „redlich bemüht“, die Pflege zu Hause zu stärken und etwa den Angehörigenbonus eingeführt. Erst gestern sei beschlossen worden, diesen zu valorisieren, so Gödl.

125 € Angehörigenbonus pro Monat sind für NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler „Miniinitiativen, die hier gefeiert werden“. Sie stellte die Frage, warum so viele Menschen, die in dem Sektor arbeiten würden, aussteigen. Eine Initiative zur Entlastung, könne eine bessere Nutzung von ELGA für Pflegekräfte sein, dies würde den Alltag erleichtern und auch den Output für die Patient:innen erhöhen, zeigte sie sich überzeugt.

Weil nur ein Bruchteil der Pflege in den Pflegeheimen und der Rest zu Hause passiere, müssten hier Schritte gesetzt werden und diese automatisiert werden, ist Christian Ragger (FPÖ) überzeugt. Ginge es nach ihm, sollten die Regierungsfraktionen auf das Modell des „Ambient Assisted Living“ setzen und Technologien in den eigenen vier Wänden fördern, damit für begleitetes Wohnen Anreize geschaffen würden. Das könnte etwa mittels Wohnbauförderung passieren, führte der FPÖ-Abgeordnete aus. In Holland würden schon 20 % der Pflegebedürftigen in solchen Wohneinheiten versorgt. Die fraktionslose Nationalratsabgeordnete Pia Philippa Beck sah hingegen im Ausbau der Plätze für Tages- und Kurzzeitpflege einen Lösungsansatz. Christian Drobits (SPÖ) forderte hingegen einmal mehr, dass der Zugang zur Schwerarbeiterpension für Pflegepersonal erleichtert werde.

Für Drobits wurde hier „nicht fair und gerecht gearbeitet“. Kritik übte er an den von Grünen-Abgeordnete Bedrana Ribo aufgezählten Maßnahmen der Bundesregierung Pflegebonus und 6. Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr. „Behindertenbetreuer bekommen das nicht“, so Drobits. Für seinen Fraktionskollegen Christian Muchitsch war noch ein anderer Punkt nicht gerecht. Er stellte die Frage, warum Polizeischüler:innen 2.300 €, 14 Mal im Jahr, sozialversichert und Pflegepersonal in Ausbildung 600 €, 12 Mal im Jahr, nicht-sozialversichert bekommen würden. Ribo führte aus, dass angehendes Pflegepersonal nun während eines Praktikums 600 € bekommen würden und zudem das Pflegestipendium mit 1.500 Euro eingeführt worden sei. Den „Ausbildungsbonsai“, an dem alle neun Bundesländer herumschnippseln würden, kritisierte FPÖ-Mandatar Christian Ragger. NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler erinnerte, dass an den Missständen nicht die Grünen alleine „Schuld“ seien, SPÖ, ÖVP und FPÖ haben in Regierungsbeteiligungen dazu beigetragen. (Fortsetzung Nationalrat) bea/map

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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