ÖKV zu TSchG: positive Akzente, aber auch verpasste Chancen | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

ÖKV zu TSchG: positive Akzente, aber auch verpasste Chancen

0 100

„Die Novellierung des Tierschutzgesetzes (TSchG) hat die Chance geboten, die verantwortungsvolle heimische Hundezucht zu stärken und entschieden gegen illegale Hundevermehrung und den illegalen Handel mit Hundewelpen vorzugehen. Aufgrund der Verweigerung von Gesprächen mit den Experten des ÖKV hat Bundesminister Johannes Rauch diese Chance verpasst“, kritisiert ÖKV-Präsident Philipp Ita. Die Novelle wurde heute im Nationalrat beschlossen. „Der große Wurf für gesunde Hunde ist nicht gelungen, denn nur 10 Prozent der in Österreich gehaltenen Hunde stammen aus kontrollierten ÖKV-Zuchtstätten, die ausschließlich mit gesund befundeten Hunden züchten. Gegen die anderen 90 Prozent, die illegal auf Teufel komm raus vermehren und sich nicht an Gesetze und den Tierschutz halten, passiert einmal mehr zu wenig.“ Der ÖKV sieht zudem die 28 Verordnungsermächtigungen für den Bundesminister als rechtspolitisch gefährlich, die ihm freie Hand in unterschiedlichen Bereichen erlauben. Für eine abschließende Beurteilung sind die Verordnungen selbst allerdings abzuwarten. 

ÖKV konnte Hunderassenverbote verhindern

In Gesprächen mit anderen Regierungsvertretern sowie dem ÖVP-Klub ist es dem ÖKV dennoch gelungen, welt- und realitätsfremde Forderungen von NGO-Seite zu entschärfen bzw. zu verhindern. „Wissenschaftsferne Rasselisten, Hunderassenverbote oder Verbote von Hundesportarten konnten abgewendet werden. So auch ein Verbot von haarlosen Hunderassen, die natürlich entstanden sind und keine gesundheitlichen oder physiologischen Einschränkungen aufgrund der Haarlosigkeit haben“, so Ita. 

„Zudem bleibt anerkannt, dass die Hundezucht keine Gewerbeabsicht verfolgt. Das ist enorm wichtig für eine starke Hundezucht in Österreich“, betont Ita. Positiv hebt er auch hervor, dass die geplante Qualzuchtkommission ausschließlich mit Expertinnen und Experten besetzt wird und ein Wechsel von einer Einzeltierbegutachtung hin zu einer Begutachtung der Zuchtordnungen stattfinden wird.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Österreichischer Kynologenverband - ÖKV

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.